Full text: Geburtenrückgang u. Sozialreform

0 Hige, Geburtenrücgang und Sozialteiorın 
insbejondere auch die unierer Kriegsinvaliden und Gefallenen, ein dank 
bare3 Gebiet der Betätigung und VBerforgung. Im übrigen deden fih die 
Aufgaben zum Teil mit denen des „Jugendamtes“, wie wir e& vorjdhlagen 
(f. unten) und gelten auch bezüglid Organifation und Tätigkeit diefelben 
Sefichtspunkte, die wir bezüglich des „Iugendamtes” dargelegt Haben, 
Hür eine zwedent{prehende Vorbikdung von Beamtinnen der WoHlfchrts. 
pflege find bereits eine Reihe von Anftalten (Soziale Frauen{Hulen uf) ce:rünbet, 
3. 9. in Berlin, München, Hannover, Clherfeld, Augsburg, Frankfurt a. M., HGeitelberg, 
Raffel, zu denen noch neuejtens die WohHlfahrts{dhule in Cöln tritt. 
Nach und neben den Gemeinden folgen 
b) die Arbeitgeber al3 Träger fozialer Fürforgepflicht. Wobhl- 
wollende Arbeitgeber: Villeroy & Boch, Dollfuz (Eljaß), Kocnig & Bauer, 
&. Brandts (M.SGladbach), Dr. Peters (Neviges), van Marken (Delft), 
S$eneraldirektor Silt (Wurmrevier), Schlittgen (Marienhütte, Schlefien). 
N. Noefide (Schhultheipz-Brauerei, Berlin), Zeißwerke (Jena), Krupp, 
S. SFreeje (Berlin) u. a. waren vielfach die erften Pioniere der fjozialen 
Wohlfahrtspflege. Durch Grimdung von Kranken- und Unterftüßungstaften, 
Bau von Arbeiterwohnungen, Ledigenheimen, Kranfenhäujern, Bade- 
sinrictungen, Errichtung von Arbeiter[parkaffen, Bibliotheken, Facdh- und 
Daushaltungsfdhulen, BewahrIAHulen ujmw. haben fie Borbild und Anfvorı: 
gegeben. Auf dem Lande fällt ihnen auch Heute nodhy mandherort8 
die Aufgabe Tozialer Fürforge in erfter Linie zu. Das wachjende 
Selbjtbewußtjein der Arbeiter, die {teigenden hHolitijihen und Wwirt- 
iq9aftlichen Segenjäge und Kämpfe der Arbeiter und Arbeitgeber und 
ıhrer Organijationen haben eine gewifle Entfremdung und mißtrauiiche 
Zurüdhaltung auch in die einzelnen Betriebe hineingetragen, die der 
meitern Entwidlung der FabrifwoHlfohrtsbeftrebungen nicht günftig it 
E8 ift das zu bedauern, und zwar in beiderjeitigem Interefje. Friede ernährt, 
Unfriede verzehrt, gilt hier erft recht. Neben den Gegenjäben der Interejfen, 
die die beiderfeitigen Organifationen in aller Offenheit und Kraft austragen, 
gibt e& doch auch eine Meihe von Intereffen, die fie gemeinjam pflegen 
md JOüben fönnen. Al vernünftige, Haraktervolle, gefchulte Männer 
brauchen fie die Standesfämpfe nidht in die perfönlidhen Beziehungen zu 
übertragen. Das mochte zunächtt, wo ji die Arbeiter noch erft organifieren 
und durcjesen unußten und die Arbeitgeber die gewerkfchaftlidhe Organi- 
jation und die LoHnkämpfe nur allzuoft noch faft al Auflehnung und JOwar- 
zen Undank gegenüber dem alten überlieferten Treueverhältnis betrachteten, 
unvermeidlich jein, aber diefe Periode follte al3 überwunden gelten. Die 
Hauptitreitpunkte: Arbeitszeit und Lohntarif, find ja meijten3 durch die 
Organijationen wejentlid) geregelt und fo dem Streit in dem einzelnen Be- 
trieb entrüdt. So {ollten wieder Vernunft und Einfiht und — das natürliche 
joziale Empfinden in ihr Hecht eintreten. Schon manche gewerkfichaftliche
	        
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