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während der Kriegsjahre und erft recht die grojzen Umwäl
zungen, die dem verlorenen Krieg gefolgt find, haben ein
Eingreifen des Staates in die Lohnpolitik zur zwingenden
Notwendigkeit gemacht.
Bevor ich auf die Lohnpolitik der Gegenwart eingehe,
darf ich einige einfchlägige gefchichtliche Erörterungen vor-
ausfchicken.
Die Lohnpolitik der unmittelbar Beteiligten fowohi wie
diejenige des Staates hat [ich im Laufe der Zeit fehr gewandelt.
Beftimmend dafür waren einmal die jeweiligen volkswirt-
fchaftlichen und ftaatsrechtlichen Grundanfchauungen der
Zeit, daneben aber und vielfach abweichend von ihnen die
Machtvcrhältniffe aller in Betracht kommenden Faktoren:
der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer, des Staates, der wirt-
fchaftlichen Zufammenhänge ufw.
ich wies fchon vorhin darauf hin, dajz bereits das Mittel-
alter den Streik gekannt, aifo auch eine Lohnpolitik getrieben
habe, in der Tat find die Gefellenverbände des ausgehenden
Mittelalters mit ihrer Wandcrfürforge, mit ihrem Handwerk
legen, mit ihren Standesgebräuchen, mit der ganzen Art,
wie fie das Problem zentraliftifch anfajzten, d. h. fich nach
Berufen einheitlich über ganz Deutfchland und fclbft darüber
hinaus in bewufztem Gegenfatz zur lokalen Zunft organi-
fierten, ein gewiffes Vorbild der neuzeitlichen Gewerkfchaften
geworden. Es ift bekannt, dajz W irt fchaftshi ftoriker ununter -
brochene Zufammenhänge zwifchen diefen Gefeilenverbänden
und den fpätern Gewerkfchaften gelernter Berufe annehmen.
Indeffen haben die mittelalterlichen Lohnkämpfe auch nicht
annähernd ähnliche Bedeutung angenommen, wie das Ringen
um den Lohn im Zeitalter des Kapitalismus.
Der Polizciftaat des 17. und 18. Jahrhunderts, der dem
kapitaliftifch betriebenen Handel und Gewerbe förderlich war,
ift ein ausgefprochener Feind der Stände und aller j'tändifchen