Full text: Kommentar zum Gesetz über eine Kriegsabgabe von Vermögenszuwachs und zum Gesetz über eine außerordentliche Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1919 vom 10. September 1919

XII 
Inhaltsübersicht. 
Seite 
Fortgesetzte eheliche Gütergemeinschaft 77—78 
Sonstige Fälle des Eigentums zur gesamten Hand 78—79 
Bedingungen 80—81 
Unbeitreibliche Forderungen 81 
Der Vermögensbegriff' in objektiver Hinsicht 81—111 
Grundvermögen 83—86 
Betriebsvermögen 86—90 
Kapitalvermögen 90—105 
Im allgemeinen 90—91 
Die einzelnen Arten der zum Kapitalvermögen gehörigen Ver 
mögensgegenstände 91—105 
Selbständige Rechte und Gerechtigkeiten, Nießbrauchs- und Nutz 
nießungsrechte, Urheberrechte 91—93 
Verzinsliche und unverzinsliche Kapitalforderungen 93—94 
Mitgliedsguthaben bei Gesellschaften 94—95 
Ziffer 4 des § 6 BSt.G 95—99 
Ziffer 5 des § 6 BSt.G 99—102 
Die Ausnahmen des § 7 BSt.G 102—104 
Ansprüche aus Lebens-, Kapital- und Rentenversicherungen . . . 104—105 
Nicht als ste»erbares Vermögen geltende Gegenstände 105 
Abzug der Schulden und Lasten 105—111 
§ i. Anfangsvermögen 111—182 
Aus den Erläuterungen: 
Begriff des Anfangsvermögens 114—125 
Feststellung des Anfangsvermögens 120—125 
Die für die Feststellung des Anfangsvermögens maßgebenden Vor 
schriften des BSt.G 125—175 
Allgemeines 125—127 
Die maßgebenden Bewertungsgrundsätze 127—175 
Die Bewertungseinheit 127—131 
Der gemeine Wert 131—139 
Grundvermögen 134—138 
Betriebsvermögen iss—139 
Die besonderen Bewertungsvorschriften für einzelne Arten von Ver 
mögensgegenständen 139—175 
Grundstücke 139—161 
Kapitalvermögen lei—175 
Anfangsvermögen bei Begründung oder Erweiterung während des 
Veranlagungszeitraumes 175—177 
Feststellung des Betriebsvermögens bei regelmäßigen jährlichen Ab 
schlüssen 177—180 
Anderweite Feststellung des Anfangsvermögens nach Abs. 3 . . . 181 
Veranlagungszeitraum 182 
§ 5. Endvermögen 182—189 
Aus den Erläuterungen: 
Der Begriff des Endvermögens und die Anwendbarkeit der Grund 
sätze des BSt.G 185—186 
Sondervorschrift für Ausländer 186—188 
Zugrundelegung von Abschlüssen 188—189
	        
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