Full text : Kommentar zum Gesetz über eine Kriegsabgabe von Vermögenszuwachs und zum Gesetz über eine außerordentliche Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1919 vom 10. September 1919

XII

Inhaltsübersicht.

Seite
Fortgesetzte  eheliche  Gütergemeinschaft  77—78
Sonstige  Fälle  des  Eigentums  zur  gesamten  Hand  78—79
Bedingungen  80—81
Unbeitreibliche  Forderungen  81
Der  Vermögensbegriff'  in  objektiver  Hinsicht  81—111
Grundvermögen  83—86
Betriebsvermögen  86—90
Kapitalvermögen  90—105
Im  allgemeinen  90—91
Die  einzelnen  Arten  der  zum  Kapitalvermögen  gehörigen  Vermögensgegenstände ­
  91—105
Selbständige  Rechte  und  Gerechtigkeiten,  Nießbrauchs-  und  Nutznießungsrechte, ­
  Urheberrechte  91—93
Verzinsliche  und  unverzinsliche  Kapitalforderungen  93—94
Mitgliedsguthaben  bei  Gesellschaften  94—95
Ziffer  4  des  §  6  BSt.G  95—99
Ziffer  5  des  §  6  BSt.G  99—102
Die  Ausnahmen  des  §  7  BSt.G  102—104
Ansprüche  aus  Lebens-,  Kapital-  und  Rentenversicherungen  .  .  .  104—105
Nicht  als  ste»erbares  Vermögen  geltende  Gegenstände  105
Abzug  der  Schulden  und  Lasten  105—111
§  i.  Anfangsvermögen  111—182
Aus  den  Erläuterungen:
Begriff  des  Anfangsvermögens  114—125
Feststellung  des  Anfangsvermögens  120—125
Die  für  die  Feststellung  des  Anfangsvermögens  maßgebenden  Vorschriften ­
  des  BSt.G  125—175
Allgemeines  125—127
Die  maßgebenden  Bewertungsgrundsätze  127—175
Die  Bewertungseinheit  127—131
Der  gemeine  Wert  131—139
Grundvermögen  134—138
Betriebsvermögen  iss—139
Die  besonderen  Bewertungsvorschriften  für  einzelne  Arten  von  Vermögensgegenständen ­
  139—175
Grundstücke  139—161
Kapitalvermögen  lei—175
Anfangsvermögen  bei  Begründung  oder  Erweiterung  während  des
Veranlagungszeitraumes  175—177
Feststellung  des  Betriebsvermögens  bei  regelmäßigen  jährlichen  Abschlüssen ­
  177—180
Anderweite  Feststellung  des  Anfangsvermögens  nach  Abs.  3  .  .  .  181
Veranlagungszeitraum  182
§  5.  Endvermögen  182—189
Aus  den  Erläuterungen:
Der  Begriff  des  Endvermögens  und  die  Anwendbarkeit  der  Grundsätze ­
  des  BSt.G  185—186
Sondervorschrift  für  Ausländer  186—188
Zugrundelegung  von  Abschlüssen  188—189
            
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