Full text : Kommentar zum Gesetz über eine Kriegsabgabe von Vermögenszuwachs und zum Gesetz über eine außerordentliche Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1919 vom 10. September 1919

XIV

Inhaltsübersicht.

II.
Kommentar  zum  Kriegsabgabegesetz  1919
Einleitung  des  Gesetzes
1.  Begründung  des  Gesetzentwurfes
2.  Aufbau  des  Gesetzes
3.  Inkrafttreten  des  Gesetzes
Abgabepflicht  der  Einzelpersonen
§  1-  Abgabepflicht  vom  Mehreinkommen
§  2.  Subjektive  Abgabepflicht
§  3.  Begriff  des  Mehreinkommens
Aus  den  Erläuterungen:
Mehreinkommen  und  Mehreinkommensteuer
Das  abgabepflichtige  Mehreinkommen
Das  Mehreinkommen  als  Steuerbemessungsgrundlage
Das  Mehr„einkommen"  im  Sinne  des  KAG.  und  der  Einkommensbegriff ­
  nach  den  Landeseinkommensteuern
Der  Anschluß  an  die  einzelstaatliche  Einkommensteuerveranlagung
und  die  sich  daraus  ergebenden  Folgen
Abrundung  nach  Abs.  2
Die  Freigrenze  nach  Abs.  3
§  4-  Begriff  und  Feststellung  des  Friedenseinkommens
Aus  den  Erläuterungen:
Das  Friedenseinkommen  nach  Abs.  1  und  2
Das  veranlagte  steuerpflichtige  Jahreseinkommen
Die  maßgebende  Veranlagung
Das  Friedenseinkommen  nach  Abs.  3  und  4
Die  materiell-rechtlichen  Voraussetzungen  der  Abs.  3  und  4  .  .
Die  formal-rechtlichen  Voraussetzungen  und  Wirkungen  der  Abs.  3
und  4
§  5.  Vor  dem  Kriege  veranlagtes  Einkommen
Aus  den  Erläuterungen:
-  Voraussetzungen  des  §  5
Der  als  Friedenseinkommen  geltende  Betrag
§  6.  Hinzurechnungen  zu  dem  vor  dem  Kriege  veranlagten  Einkommen
§  7.  Fingiertes  Friedenseinkommen
§  8.  Kriegseinkommen
§  9.  Kriegseinkommen  der  Offiziere  und  Militärbeamten
§  10.  Anschluß  an  die  Einkommensteuerveranlagung
§  11.  Zusammenrechnung  des  Einkommens  von  Ehegatten
§  12.  Abgabebetrag
§  13.  Milderung  zur  Vermeidung  einer  Doppelbesteuerung  des  Mehreinkommens ­
  aus  der  Beteiligung  an  Gesellschaften  m.  b.  H.  .
Aus  den  Erläuterungen:
Voraussetzungen  des  §  13
Beschränkung  auf  inländische  Gesellschaften  m.  b.  H
Mindestbeteiligung  und  begünstigter  Personenkreis
Verhältnis  der  Ziff.  1  und  2  des  §  13  Abs.  2  zueinander  .  .  .
Antrag  des  Abgabepflichtigen
Art  und  Umfang  der  Vergünstigung  des  §  13

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