Full text : Kommentar zum Gesetz über eine Kriegsabgabe von Vermögenszuwachs und zum Gesetz über eine außerordentliche Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1919 vom 10. September 1919

Otto  Liebmann,  Verlagsbuchhandlung,  Berlin  W  57
Verlag  der  .
„Deutschen  Iuristen-Zeitung"  und  der  „Deutschen  Strafrechts-Zeitung"

Deutsche  Juristen-Zeitung
Erscheint  jeden  I.  in  Doppelheften.  Vierteljährlich  für  Deutschland,
Österreich  und  Ungarn  M.  8.—.  Abonnements:  Buchhandel,  Postanstalten,
  Verlag.  Probehefte  unentgeltlich.
Die  behandelt  aetreu  ihren  erprobten  Grundsätzen  als  Zentral  or gan  für  all«
Juristen,  Verwaltungsbeamten  und  alle,  die  steh  für  Recht
interessieren,  alle  wichtigen  Tages-  und  Streitfragen  ausdemGe,amtgebiete  des  R^ts
und  der  Verwaltung?  die  die  Rechtswelt  bewegen.  Da  sie  besonders  °uch  das  Wirtschaftsrechl
  berücksichtigt,  ist  sie  auch  für  die  Letter  grotzer  Industrie-  und  Landelsfirmen
  unentbehrlich.

Privateigentum  im  besetzten  und
unbesetzten  Feindesland,
unter  besonderer  Berücksichtigung  der  Praxis  des  Weltkrieges
Von  Kammergerichtsrat  Dr.  Scholz
1919.  M.  22.—,  geb.  M.  25.—

Kommentar
zu  den  Zoll-  und  Steuergesetzen
des  Deutschen  Reiches

von
Dr.  Loffmann,  Dr.  Trautvetter  Dr.  Kloß  Or.Cuno
Geh.  Oberregierungsräten,  Geh.  Finanzrat,  vortr.  Geh.  Regierungsrat,
vortragenden  Räten  im  Re.chsschatzamt  tm  ^etchsschatzam.
1912/13.  Mit  Ergänzungsband  (enthaltendW  e  h  r  b  ei  tr  a  gs-^B  e  si  tz  -
steuer-,  Reichsstempelgesetz).  1207  Seiten.  2Bande  M.  31.  ,
eleg.  geb.  M.  45.—.  Ergänzungsband  einzeln  M.  6.—.
Kommentar  zum  Kriegssteuergesetz
vom  21.  Juni  1916/17.  Dez.  1916  und
den  einschlägigen  Bestimmungen  des  Besitzsteuergesetzes  sowie  den  Ausfuhrungsbestimmungen
  zum  Kriegssteuer,  und  Besitzsteuergesetze
Von
Dr.  jur.  Georg  Strutz,
ÜBirfl.  Geh.  Oberregierungsrat,  Senatspräsidenten  des  Reichsfinanzhofs
Zweite,  unveränderte  Auslage.  1918.  Geb.  M.  21.—.
3u  beziehen  durch  den  Buchhandel  und  direkt  vom  Verlage
            
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