Full text: Kommentar zum Gesetz über eine Kriegsabgabe von Vermögenszuwachs und zum Gesetz über eine außerordentliche Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1919 vom 10. September 1919

Vorwort. 
Unter auch nur annähernd so widrigen Umständen wie der vor 
liegende ist keiner meiner früheren Kommentare zustande ge 
kommen. 
Schon die Verhältnisse, unter denen wir seit dem Umsturz vom 
November 1918 leben, sind für jedermann einer ruhigen Vertiefung 
in geistige Arbeit und einer Konzentration ans wissenschaftliche Pro 
bleme so abträglich wie möglich, auch wenn man nicht eine Mün 
chener Rätezeit durchzumachen hat. Ich aber stehe seit anderthalb 
Jahren unter dem unablässigen Drucke familiärer Sorgen und 
ständiger Aufregungen/ wie sie in gleicher Schwere nicht vielen 
Vätern beschieden sind. Die Geschäfte meines bisher sieben über 
aus leistungsfähige Räte zählenden Senats sind im letzten Halb 
jahre lawinenartig angewachsen und brachten für den Senats 
präsidenten auch wegen der Verschiedenartigkeit der Gegenstände — 
die sämtlichen direkten Reichssteuern, Zölle, Verbrauchsabgaben, 
Steuerflucht, Doppelbesteuerung —, der Neuheit der Gesetze und 
der Mangelhaftigkeit der meisten von ihnen nachgerade eine Be 
lastung mit sich, die erheblich über diejenige in meiner frühem 
Stellung als Senatspräsident des preußischen Oberverwaltungs 
gerichts und vorher als vortragender Rat im preußischen Finanz 
ministerium und Chef der preußischen Lotterieverwaltung hinaus 
ging. In dem geschäftlich noch stilleren vorigen Sommer wurde 
ich zeitweise der Arbeit durch Reisen nach Weimar zu Besprechungen 
über die Reichsfinanzverwaltung entzogen, und meine durch die 
Familiensorgen und die hiesige Rätezeit mehr wie je in meinem 
Leben mitgenommenen Nerven forderten, wenn ich mir auch einen 
längeren Urlaub versagte, doch wenigstens einige kurze Erholungen
	        
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