Object: General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

1 
118 XXII. Baumwolle, Garne und Waaren daraus, etc. 
« 
Benennung der Waaren 
Zoll 
allge 
meiner 
Ver 
trags- 
massiger 
341 
342 
343 
Frankreich. 
Garne, einfache, rohe, pr. */a Kg. in der Länge von 
mehr als 90.500, nicht über 100.500 Meter 
„ „ 100.500, „ „ 110.500 „ 
, , 110.500, „ „ 120.500 „ 
, „ 120.500, „ „ 130.500 . 
„ „ 130.500, „ „ 140.500 „ 
, „ 140.500, „ „ 170.500 „ 
„ „ 170.500 Meter 
Baumwollgarne, einfache, gebleicht, wie die ein 
fachen rohen Garnem. einem Zuschlagv. 15“ V 
Baumwollgarn, gefärbt oder geflammt: Für die 
gewöhnlichen Farben 30 Cent. pr. Kg. Zu 
schlag zum Zoll der rohen Garne; für Tür- 
kischroth < 0 Cent. ]»r. Kg. 
Baumwollgarne, gezwirnte: 
a) zwei- oder dreidrähtig, gezwirnt in ge 
wöhnlichen Strähnen, roh (Zoll des ein 
fachen Garnes plus 30nach dem allge 
meinen Tarif und ä0“;o vertragsmässig). 
b) gebleicht, zwei- oder mehrdrähtig (Zoll des 
gezwirnten rohen Garnes plus 15“ o Zuschlag.) 
c) gefärbt mit gewöhnlichen Farben oder ge-j 
flammt (30 Cent. pr. Kg. Zuschlag zum | 
Zolle des gezwirnten rohen Garnes). < 
d) türkisch-roth gefärbt (00 Cent. pr. Kg. Zu-i 
schlag z. Zolle des gezwirnten rohen Garnes).' 
e) in gewöhnlichen Strähnen, vier- oder mehr 
drähtig, roh, gebleicht oder gefärbt mit 
einläclier Drehung 
f) in gewöhnlichen Strähnen, vier- oder mehr 
drähtig, roh, gebleicht oder gefärbt, doppelt 
gedreht oder geschlagen 
g) accomodirt, d. h. in Knäueln, Spulen, klei 
nen Strähnen, auf Karten oder in anderen 
verkaufsüblichen Formen, ohne Bücksicht 
auf die Zahl der Drähte, roh, gebleicht 
oder gefärbt, einfach gedreht 
h) weiter zugerichtet, d. h. in Knäueln, Spu 
len etc., wie vielfach immer gezwirnt, roh, 
gebleicht oder gefärbt, doi)pelt gedreht und 
geschlagen - - 
Baumwollgarn, roh, in Ketten, geschweift (Zoll 
des Garnes, aus welchem selbe bestehen, 
mit 30''/o Zuschlag) dgl. vertragsmässig. . 
detto gebleichte (Zoll der geschweiften rohen 
Kette mit 15“/o Zuschlag) dgl. vertragsmässig 
detto gefärbte (Zoll für gewöhnliche Farben 
30 Cent., für türkisch-roth gefärbte Ketten 
()0 Cent. Zuschlag) vertragsmässig per Kg. 
Zuschlag zum Zoll der rohen Ketten 25 Cent. 
Baumwollgarn, gemischtes, insofern die Baum 
wolle dem (iewichte nach vorherrscht, der 
selbe Zoll wie auf reine Baumwollgarne. 
Kg. Frc. Cent. Frc. 
100 124 
100 149 
100 174 
100 198 
100 248 
100 310 
100 372 
100 
120 
140 
160 
200 
250 
300 
Cent. 
Vertragsm. mit Belgien 
und der Schweiz per Kg. 
25 Cent. Zuschlag auf den 
Zoll von gezwirnt. Garn 
0 015: 
02 
- I 02 
0-025 
0-015 
02 
02 
0-025
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.