Full text : General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

XXII,  Baumwolle,  Garne  und  Waaren  daraus,  etc.

119

Zoll

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  meiner

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T  a  r  i  fmässige  Benennung

13

864

I

365
366

I  367

173

Frankreich.
Gewebe  aus  Baumwolle  allein,  rohe,  in  Kette
und  Schuss  auf  5  Mm.  im  Quadrat:
im  Gewichte  von  11  Kg.  und  darüber  auf
100  QMeter
30  Fäden  oder  weniger
31  „  „  mehr
im  Gewichte  von  7  Kg.  incl.  bis  11  Kg.  excl.
35  Fäden  oder  weniger
36  bis  43  Fäden
44  Fäden  und  mehr
im  Gewichte  von  5  Kg.  incl.  bis  7  Kg.  excl.
27  Fäden  und  weniger
28  bis  35  Fäden
86  ,  43  „
44  Fäden  und  darüber
im  Gewichte  von  3  Kg.  incl.  bis  5  Kg.  excl.
27  Fäden  und  weniger
28  bis  35  Fäden
86  ,  48  „
44  Fäden  und  darüber
im  Gewichte  von  unter  3  Kg
Beim  Zählen  der  Ketten-  und  Schussfäden  bleiben ­
  die  Fadenbruchtheile  unberücksichtigt.
Keine  Baumwollgewebe,  gebleicht  (Zoll  der  rohen
Baumwollgewebe  plus  15®/o).
detto  türkisch-roth  gefärbt  (Zoll  der  rohen
Gewebe  plus  60  Francs),
detto  anders  gefärbt  (Zoll  für  rohe  Gewebe
mit  auf  je  100  Kg.  30“,o  Zuschlag),
detto  bedruckt,  jedoch  nicht  auf  türkischroth
  gefärbtem  Grund:  Zoll  der  rohen
Gewebe,  je  nach  Gattung,  erhöht  um:
für  Futterstoffe  (per  100  Längenmeter,  wenn  die
Breite  des  Gewebes  1  Meter  nicht  übersteigt)
für  andere  bedruckte  Waare  (per  100  Längenmeter, ­
  wenn  die  Breite  des  Gewebes  1  Meter
nicht  übersteigt),  ein-  und  zweifärbig  .  .
für  andere  bedruckte  Waare  (per  100  Längenmeter, ­
  wenn  die  Breite  des  Gewebes  1  Meter
nicht  übersteigt),  drei-  bis  sechsfärbig  .  .
für  andere  bedruckte  Waare  (per  100  Längenmeter, ­
  wenn  die  Breite  des  Gewebes  1  Meter
nicht  übersteigt),  sieben-  und  mehrfärbig  .
(Wenn  die  Breite  des  Gewebes  1  Meter
übersteigt,  so  ist  der  Zuschlag  für  den  Druck
verhältnissmässig  zu  berechnen.)
Reine  Baumwollgewebe,  bedruckte,  auf  türkischroth
  gefärbtem  Grunde  (Zoll  des  rohen  Gewebes, ­
  je  nach  Gattung,  jdus  :  l.um  60  Frs.
pr.  Kg.;  2.  um  den  für  die  anderen  Gewebe
vorgeschriebenen  Zuschlag).
Baumwollgewebe,  gebleichte,  von  mehr  als  18  Kg.
per  100  QMtr

Kg.

Frc.  Cent.  Frc.

Cent.,

100  62  —  50  I  —
100  100  —  72  I  —
;  100  95  —  60  —
I  100  125  -  100  —
I  100  250  —  180  —
!  100  100  —  80  —
:  100  145  —  117  —
;  100  235  —  190  —
!  100  300  —  242  —
i  100  280  -|j‘»  -
i  100  300  —  193  —
i  100  410  —  270  —
100  625  —  ,403  —
100¡670  —  1540  —

100  2  50  II  —  I  —

;  100  3  75  II  2  —
I  i  I

100

6  25  i,  4  —

100  I  10  —  I  7  50

1001!  143  75:115  1  —
            
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