bringend zu gestalten. In früherer Zeit hatte die Saline Sulz für die Salzversorgung
Württembergs eine große Bedeutung; durch die im 19. Jahrhundert
erstandenen, im nördlichen und südlichen Württemberg gelegenen Salinen ist jedoch
die Bedeutung der Saline Sulz sehr zurückgedrängt worden. Als im
Jahre 1909 die württ. II. Kammer den Beschluß faßte, die Saline Sulz wegen
ungenügender 'Finanzerträge aufzuheben, gelang es der Stadt Sulz nach lebhaftem
Einspruch diesen Beschluß rückgängig zu machen.
Zn den ältesten Salinen Deutschlands zählt die Saline zu Schwäbisch-Hall,
worüber uns als älteste Urkunde ein aus dem Jahre 1231 stammendes Schriftstück
erhalten ist, in welchem König Heinrich VII. dem Kloster Denkendorf einen
Siederanteil der Saline Hall zum Geschenk machte. Zu Anfang des 14. Jahrhunderts
ist die Saline überwiegend im Besitz von Bürgern der Stadt Hall,
die meist dem Stadt- oder Landadel angehörten. Noch ini 14. Jahrhundert
machten die Besitzverhältnisse der Saline eine bemerkenswerte Wandlung durch.
Es entwickelte sich ein Lehnsystem, ans Grund dessen die „Herren" die Salzpfannen
an Bürger in Erbpacht gaben. Den „Herren", die rechtlich in der
Institution des „Lehnrates" vertreten waren, stand die Erbsiederschaft als Pachtnehmerin
gegenüber, an deren Spitze der Erbsulmeister stand. Aus der Erbsiederschaft
kam im 17. Jahrhundert das sogenannte „Haalgericht" zur Entwicklung,
das in der damaligen freien Reichsstadt Hall die Gerichtsbarkeit über die
Salzsieder ausübte. Erst in den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts gelangte
das „Haalgericht" zur Aufhebung. Im Laufe der Zeit hatten sich durch
Erbgang unter den Salzsiedern die Besitzanteile äußerst zersplittert, so daß die
Besitzverhältnisse wenig übersichtlich waren. Nachdem die freie Reichsstadt Hall
an das württembergische Kurfürstentum gefallen war, ging die kurfürstliche
Regierung mit dem Gedanken um, zur Durchführung eines geplanten Salzmonopols
die Saline Hall zu erwerben. Anfangs sträubten sich die Erbsieder
gegen den Verkauf ihrer Anteile, zuletzt aber traten sie doch ihre Besitzrechte
durch den Hauptvertrag vom 17. August 1804 auf Grund besonderer Kaufbriefe
an die Regierung ab. Zeigte die Regierung anfangs durch Ausbau der
Saline reges Interesse für diese, so erlahmte es jedoch bald, als die Sole in
ihrer Ergiebigkeit beträchtlich nachließ. Dies gab den Erbsiedern zu beweglichen
Klagen gegen die Regierung Anlaß, da sich die Salzsieder in den ihnen jährlich
zu zahlenden Entschädigungen benachteiligt fühlten. Erst als es im Jahre 1821
gelang, in der Nähe von Hall ein neues Salzlager zu erschließen, besserten sich
die wirtschaftlichen Verhältnisse der Saline, die nun gewissermaßen eine Neugründung
erfuhr. Gegen Ausgang der 1870 er Jahre erfuhr die Saline Hall
nochmals einen bedeutenden technischen Ausbau, sodaß insgesamt 6 Siedehäuser
im Betrieb standen. Die Finanzlage der Saline Hall wurde dauernd dadurch
ungünstig beeinflußt, daß laufend an die Erbsieder jährlich Entschädigungen zu
zahlen sind, die 1905 noch 86 865,00 M. betrugen. Infolge der in den letzten
beiden Jahrzehnten in Deutschland entstandenen modernen großen Salinen ist
der Wettbewerb für die geographisch nicht günstig liegende Saline Hall schwierig
geworden, zumal die Betriebsmittel keine sehr großen sind.
Die Kgl. Saline Clemenshall, die heute der Kgl. Saline Friedrichshall
angegliedert ist, wurde im Jahre 1757 bei dem Dorfe Offenau am Neckar, unweit
von Friedrichshall, von einer privaten Gesellschaft gegründet. Das Gebiet
befand sich um jene Zeit im Besitz des Deutschmeisterordens, das nach seiner