8. Titel: Mäklervertrag. S 652. 1147
ein beftimmtes Maß von Tätigkeit im Sinne des Auftrags unter allen Um-
tänden zu entwicdeln. Der maßicdhaffende Regulator Liegt hier in dem eigenen
Heldinterefie des Mükler5s.
Üeber Kündigung des Möklers 1. Borbem. 4, c.
Neber Doppeltätigkeit des Möklers f. 8 654 mit Dem,
Darüber, ob gegen die Provifion&sforderung eine8 Handels oder Gewerbe
Sm au8 einer Möklertätigfeit für ein KonkurrenzgeiGäft der
inwand des unjittlidhen Recht8gejbäits zuläffig iit, 1. Seuff. Arch.
Bd. 59 Nr. 144.
2, Auch das Verhalten des Auftraggebers ilt aber durch den SGrundfaß von Treu
und Gfauben beherricht. Dies wird insbeiondere von Wichtigkeit bei einem Weg-
drängen des Mätklers durch den Yurftraggeber, wie dies im Leben {jo häufig gefchiebt.
Val. hierüber unten Die Bem. 1, 5, inZbef. d über den Kaufalzufammenhang 3zwilchen
der Tätigkeit ‚des Mökler8 und dem MertragSabichluffe, fowie ferner die eingehenden Aus-
Hhrungen bei Dürr a. a. D. S. 632 ff. Vol. auch Gammerger. in Bl. f Ri Bez. D.
Kammerger. 1910 S. 95 (Schadenzerfabanfpruc des MöklerS gegen feinen NYuftraggeber
wegen unridhtiger Angaben bei der Auftragserteilung?)
a) Hier fchlägt auch die Frage ein, ob dem Auftraggeber freier Wider:
yuf @ündigung) des Vertrags zufteht oder nicht vgl. au Borbem. 4, c)?
2) Der Regel nach it anzunehmen, daß der Auftraggeber berechtigt ift,
jederzeit den Yuftrag zu widerrufen und vom Bertrage zurück
jutreten und 30T gleichviel, vb er von dem beabfichtigten Ge{chäfte
gänzlich abjehen oder es felbft zuftande bringen oder einen anderen
Wäkler beauftragen will (übereinftimmend land, Dertmann und
Neumann zu $ 652, Rospatt a. a. DO. S. 546, Dörr a. a. 3. und
Nipr. d. DL®. [Kiel] Bd. 8 S. 76, [Gamburg] Bd. 12 S. 88 [Angabe
eine8 unrichtigen @rundes für die Entlafflung des Mökler3]; Das
zegen aber Lotmar a. a. D. S. 535 Anm. 1 und f. ferner auch
Kipr. d. OLG. Bd. 12 S. 89 und Recht 1907 Nr. 444).
Sn den beiden lebteren Alternativen muß freilich vorausgefeßt
merden, Daß nicht bereit3 ein genügender urjächlicher Zufammenbhang
zwifchen der DereitS entjalteten Tätigkeit des (oder de8 erften) Mäklers
and dem AbihluNe des Hauptvertrags befteht, modurch der Anfpruch
auf Mätklerlohn gleichwohl aufrecht erhalten mürde; vgl. hierüber
anten Ber. IN, 5 und Rospatt a. a. OD. S. 546.
Bon beionderen Umftänden abgefebhen (3. DB. der Widerruf erfolgt nur,
am den Möfler um feinen Qohn zu bringen; vol. auch unten
Bem. I, 2, c a. E. und d a. €), bildet daher au für den
Normalfall der Widerruf des NuftraggeberS Leine geeignete
Srundlage eines etwaigen ScohadenzerjabaniprudhS aus dem
Sefichtapunkt einer unerlaubten und rechtswidrigen Handlung Üüber-
Anitimmend 9. 11, 512, 513, land ze 8 652, Riejenfeld a. a. ©.
Kospatt a. a. OD. S. 547, Endemann 8 175, f. ferner Ripr. d. OLG.
Braunfchweig] Bd. 13 S. 392). Vol. aber auch « AbH. 2.
Sraglich it nur, ob nicht diefe SRechtSlage eine Nenderung erfahren muß,
Denn der Auftraggeber für eine gewiffe Zeit auf das Recht zum
Widerrufe verzichtet hat 3. BD. 5 wurde ausgemacht, daß „der
Auftrag feft und unwiderruflich gelten folle bis zum 1. April (fd. 88.9)?
Xn einen Urt. des HLS. Karlarıhe Mipr. D. CLG. Bd. 1 S. 236)
mird ausgeführt, daß hier der Anfpruch auf den Möfklerlohn im Hin-
5lict auf 8 324 BGB. aufrecht bleiben müfle, eventuell fönne auch & 162
bi. 1 BGB. herangezogen merden. Allein, mie Kospatt a. a. D. ZU“
;xeifend näher ausführt, muß diefe Begründung al8 verfehlt erjdheinen ;
jenn einerfeit® Kann ja Deim Müäklervertrage der Auftraggeber, mie
ben ausgeführt, jederzeit widerrufen und jelbit daS zum Wojhlulte
ertige Ge{häft noch ablehnen, {o daß $ 324 nicht zutrifit (abgelehen
Javon, daß leßteren oles {trenggenommen gar nicht die Leiftung,
'ondern nur der Erfolg der Müftertätigkeit unmöglich gemadt wird),
nd au8 gleichem O©runde, nämlich der vorberührten Eigenart des
WMäklervertragsS infolge des freien Widerrufs kanıt auch S 162, von
Jefonderen Tatumftänden abgetehen, regelmäßig hier_ nicht Ddurch-
'Olagen. Konfequenterweife muß daher au hier ein SchadenSerfaß
‘ortfallen, außer eS_ gelingt dem Mökler der Nachweis daß obhne
sen Widerruf feine Tätigkeit zum Abichluffle des Geichäftes geführt
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