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Als Referent war der Unterzeichnete vorgesehen, da er an
das Landesverteidigungsministerium in Wien verschiedene Eingaben
gemacht hatte, den Unterhaltsbeitrag, den der österreichische
Staat leistet, betreffend, die auch von Erfolg begleitet
waren, also mit dieser Materie gut vertraut ist.
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Auf die Anmeldung der Versammlung erhielt nun der Vertrauensmann
Stein folgendes Schreiben des Herrn Königlichen
Landrats:
Der Landrat. Recklinghausen, den 19. 10. 1915.
Bevor ich Ihrem Antrage auf Genehmigung einer Bergarbeiter-Versammlung
am 24. d. M. in Henrichenburg näher trete, ersuche ich
Sie, die Redner, die in der Versammlung über Punkt 1, 2 und 3 der
Tagesordnung sprechen sollen, namhaft zu machen.
I. A.: gez. Retz lass.
4- -i- -i-Der
Landrat. Recklinghausen, den 21. 10. 1915.
Die Versammlung am 24. Oktober 1915, nachmittags 4 Uhr, in
Henrichenburg beim Wirt Schneider wird genehmigt mit Ausnahme
von Punkt 1 der Tagesordnung. Ueber Kriegsunterstützung von Oesterreichern
darf nicht gesprochen werden.
I. A.: gez. R eh l a f f.
Durch solche Beschränkung der Redefreiheit wird nur unnötige
Aufregung in die Kreise unserer Mitglieder getragen
und ersuchen wir deshalb Ew. Exzellenz, Anordnungen zu treffen,
daß in Zukunft über dieses Thema in Suderwich gesprochen
werden darf.
In der Hoffnung, daß unsere Bitte geneigtes Gehör findet,
und auf gütige Antwort wartend, sowie im Voraus unseren
besten Dank dafür aussprechend, zeichnet
mit hochachtungsvollem Glückauf!
G. W i ß m a n n.
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Die Antwort auf obige Beschwerde lautete:
Der.Landrat. Recklinghausen, den 20.,Nov. 1915.
An Herrn Georg Witzmann, Bochuni!
Auf Ihre an das stellvertretende Generalkommando in Münster
gerichtete Beschwerde vom 25. Oktober wegen Versagung der Genehmigung,
am 24. Oktober in der Versammlung in Henrichenburg über
österreichische Kriegsunterstützungen zu sprechen, hat Se. Exzellenz,