Full text : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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für  ein  Kilogramm

für  ein  Liter

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September  1913

311,3

60,4

20,7

47,5

81,8

101,9

20,5

21,1

8,6

September  1914

314,9

53,0

22,7

54,0

89,7

115,2

21,8

21,1

9,9

September  1916

347,8

61,3

23,0

123,0

142,9

154,6

32,7

25,7

15,9

Die  Entwicklung  der  Löhne  hat  nnt  der  gewaltigen  Steigerung ­
  der  Preise  für  Lebensmittel  nicht  gleichen  Schritt  gehalten.
Es  betrugen  die  Durchschnittslöhne  pro  Schicht  für  alle  Arbeiter
nach  der  amtlichen  Lohnstatistik:

im  Nuhrgebiet

im  staatl.  Bergbau
an  der  Saar

3.  Vierteljahr

1913

5,42  Mk.

4,44  Mk.

4.

1913

5,38  „

4,46  „

1.

1914

5,25  „

4,43  „

2.

1914

5,22  „

4,42  „

3.

1914

5,07  „

4,26  „

4.

1914

5,03  „

4,26  „

1.

1915

5,18  „

4,22  „

2.

1915

5,39  „

4,31  „

Die  Durchschnitkslöhne  haben  also  noch  nicht  einmal  die
Höhe  erreicht,  die  sie  im  3.  Vierteljahr  1913  hatten.  Ein  Ausgleich ­
  für  die  gewaltige  Steigerung  der  Lebensmittelpreise  ist
nicht  erfolgt.  Bei  den  jetzigen  Löhnen  und  Lebensmittelpreisen
ist  es  dem  Bergarbeiter  nicht  möglich,  sich  und  seine  Familie  so
zu  ernähren,  daß  die  Gesundheit  und  Arbeitskraft  erhalten
bleiben.  ^Unterernährung  hat  die  Abnahme  der  Arbeitskraft
und  die  Schwächung  der  Nachkommenschaft  im  Gefolge.  Eine
Lohnerhöhung  von  10—20  Prozent  würde  in  Anbetracht  der  ungeheuren ­
  und  fortdauernden  Lebensmittelpreissteigerung  wenigstens ­
  in  etwa  die  Ernährungsmöglichkeiten  in  den  Bergarbeiterfamilien
  sichern.
In  mehreren  Konferenzen,  die  die  Vertreter  der  unterzeichneten ­
  Organisationsvorstände  mit  Sr.  Exzellenz  dem  Herrn
Handelsminister  hatten,  wurde  zum  Ausdruck  gebracht,  daß  die
in  dieser  teuren  Zeit  durchaus  ungenügenden  Löhne  aufgebessert
werden  sollten.  Die  Aufbesserung  wurde  auch  zugesagt.  Wir
ersuchen  dringend,  doch  endlich  eine  angemessene  Lohnerhöhung
und  zwar  in  der  von  uns  gewünschten  Höhe  eintreten  zu  lassen.
Daß  es  möglich  ist,  die  Löhne  so  zu  stellen,  wie  in  unserem
Antrag  verlangt  wird,  wird  von  der  Verwaltung  der  Staats-
            
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