Full text: Tote und lebendige Wissenschaft

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Sicherheit, Handelsvertrag, wirtschaftspolitische Vorsorgen aller 
Art, z. B. des Verkehrs- und Tarifwesens; aber auch das Wäh 
rungswesen und Geldwesen würde ich persönlich hierher 
rechnen. „Jede Arbeit, jedes Gut kann auf jeder beliebigen 
Stufe der Werkreife, Marktreife, Genußreife nur entstehen 
und seine Leistung ausüben, wenn ihm der Staat oder andere 
gemeinsame Verbände mit ihren Leistungen geburtshelfend 
zur Seite stehen*). So kann der Kaufmann keine Geschäfte 
mit dem Auslande machen ohne die Mitwirkung des Staats 
mannes und Verwaltungsmannes, die im „Handelsverträge" 
und in der „Zollverwaltung" geschah und fortwährend weiterhin 
geschieht; er kann im Jnlande keine Wechsel- und Kreditgeschäfte 
abschließen, ohne die organisatorischen Hilfen, die das Wechsel- 
und Kreditrecht, das gesamte „Wirtschaftsrecht", schließlich das 
„bürgerliche Recht", das „Strafrecht" und die „Verwaltung" 
greifbar oder verborgen leisten"^). 
Die V o r r e i f e besteht, kurz gesagt, in Erfinden und Weiter 
geben des Erfundenen und Gefundenen im Lehren. Erfinden 
und Lehren ist noch keine selbst hervorbringende oder ausführende 
Wirtschaft, aber sie ist ihre unerläßliche, logische Vorbedingung. 
Die Hervorbringungsreife besteht nun in 
dem, was man herkömmlicherweise meist allein im Auge hat, 
wenn man von der „eigentlichen", von der „schaffenden" Wirt 
schaft spricht (eine Redeweise, die nicht glücklich ist, da eine 
Erfindung oder ein Handelsvertrag mehr zum Gesamterfolge 
der Wirtschaft beitragen kann als die fleißigste und beste Arbeit 
') „Statt t" i st hier nicht im Sinne eines G e b i l - 
des von Recht und Gerechtigkeit aufzufassen, son: 
d e r n als lvirtschaftsmittel, d. i. als ein Stammittel aller Wirtschafts: 
mittel, das wir als „Kapital höherer Ordnung" bezeichnen können. „Staat", 
„Recht", „Verbände" sind dann in diesem Sinne selber Wirtschafts- 
erscheinungen (Kapitalien), u. zw. hervorbringender, führender Art, 
nickt aber politische Erscheinungen! s. S. 122 ff. 
2 ) Fundament, 3. Aufl., S. 179. 
C. Spann, Tote und lebendige Wissenschaft. 2. Aufl. 7
	        
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