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Sicherheit, Handelsvertrag, wirtschaftspolitische Vorsorgen aller
Art, z. B. des Verkehrs- und Tarifwesens; aber auch das Wäh
rungswesen und Geldwesen würde ich persönlich hierher
rechnen. „Jede Arbeit, jedes Gut kann auf jeder beliebigen
Stufe der Werkreife, Marktreife, Genußreife nur entstehen
und seine Leistung ausüben, wenn ihm der Staat oder andere
gemeinsame Verbände mit ihren Leistungen geburtshelfend
zur Seite stehen*). So kann der Kaufmann keine Geschäfte
mit dem Auslande machen ohne die Mitwirkung des Staats
mannes und Verwaltungsmannes, die im „Handelsverträge"
und in der „Zollverwaltung" geschah und fortwährend weiterhin
geschieht; er kann im Jnlande keine Wechsel- und Kreditgeschäfte
abschließen, ohne die organisatorischen Hilfen, die das Wechsel-
und Kreditrecht, das gesamte „Wirtschaftsrecht", schließlich das
„bürgerliche Recht", das „Strafrecht" und die „Verwaltung"
greifbar oder verborgen leisten"^).
Die V o r r e i f e besteht, kurz gesagt, in Erfinden und Weiter
geben des Erfundenen und Gefundenen im Lehren. Erfinden
und Lehren ist noch keine selbst hervorbringende oder ausführende
Wirtschaft, aber sie ist ihre unerläßliche, logische Vorbedingung.
Die Hervorbringungsreife besteht nun in
dem, was man herkömmlicherweise meist allein im Auge hat,
wenn man von der „eigentlichen", von der „schaffenden" Wirt
schaft spricht (eine Redeweise, die nicht glücklich ist, da eine
Erfindung oder ein Handelsvertrag mehr zum Gesamterfolge
der Wirtschaft beitragen kann als die fleißigste und beste Arbeit
') „Statt t" i st hier nicht im Sinne eines G e b i l -
des von Recht und Gerechtigkeit aufzufassen, son:
d e r n als lvirtschaftsmittel, d. i. als ein Stammittel aller Wirtschafts:
mittel, das wir als „Kapital höherer Ordnung" bezeichnen können. „Staat",
„Recht", „Verbände" sind dann in diesem Sinne selber Wirtschafts-
erscheinungen (Kapitalien), u. zw. hervorbringender, führender Art,
nickt aber politische Erscheinungen! s. S. 122 ff.
2 ) Fundament, 3. Aufl., S. 179.
C. Spann, Tote und lebendige Wissenschaft. 2. Aufl. 7