Full text: Tote und lebendige Wissenschaft

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Aber auch für die Vorreife ist die Gemeinsamkeitsreife Vor 
bedingung. Viele Erfindungen würden gar nicht gemacht 
werden, wenn nicht die Einrichtung der Patentierung, viele 
Muster gar nicht erdacht und eingeführt werden, wenn nicht die 
Einrichtung des Musterschutzes vorhanden wäre. Hier ist es 
handgreiflich, wie das im Erfinder- und Musterschutz liegende 
Kapital höherer Ordnung, d. h. die dadurch geleistete Gemein 
samkeitsreife, begriffliche Vorbedingung der Erfindung, der Vor 
reife, wird (aber keine real-psychologische, denn der „Muster 
schutz" bringt keine Gedanken hervor). — Jedoch auch soweit die 
Gemeinsamkeitsreife im Erziehungs- und Schulwesen liegt, wo 
technische Geschicklichkeiten gelehrt, wo die Fähigkeiten zum Er 
finden ausbildet werden (s. besonders die technischen Hochschulen), 
soweit sie ferner in den organisatorischen Vorsorgen dafür be 
steht — Laboratorien, Versuchswesen eines Landes! — erscheint 
sie gleichfalls deutlich als Bedingung der Vorreife. Ebenso muß 
die Gemeinsamkeitsreife für das „Lehren" Vorsorgen, welches 
das Erfundene und Alterrungene unaufhörlich weitergibt. 
Im „Wanderzwang" hatte das Mittelalter, im Lehrlingswesen 
und Fachschulwesen, in Ausstellungen und der Publizistik hat 
die heutige Zeit diese unentbehrlichen Leistungen der Gemein 
samkeitsreife gesichert. 
2. vorreife ist vor hervorbringungsreife. 
Dieser Satz leuchtet bereits aus dem früheren ein. Würden 
z. B. die Erfindungen nicht durch Lehren weiter verbreitet, so 
würden sie bald wieder in Vergessenheit geraten. Das Lehren 
ist also die Voraussetzung für dauernde Anwendung der Er 
findungen und damit die Voraussetzung für die Hervorbringung 
überhaupt. Daß Vorreife vor aller hervorbringenden Wirt 
schaft ist, ergibt sich auch zwingend, wenn man bedenkt, daß alle 
durchführende wirtschaftliche Arbeit einmal erfunden und aus 
gedacht werden mußte (ebenso wie das Erfundene wieder ge-
	        
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