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schaft mittels des weltwirtschaftlichen Wettbewerbes grund
sätzlich nicht ausgeglichen werden können. Schon das Zoll-
wesen z. B. hindert diese Ausgleichung — aber Zölle könnte
man immerhin noch wegdenken; jedoch auch die Unüber
tragbarkeit des volkswirtschaftlichen Ka
pitals höherer Ordnung auf die anderen Volks
wirtschaften (und deren Märkte) hindert es. Z. B. bewirkt eine
Bauordnung, indem sie bestimmte Mauerstärken und Sicher
heitsvorkehrungen verlangt, im Vereine mit dem bestimmten
jeweils üblichen Ziegelformat ganz bestimmte und von jeder
anderen Bauordnung abweichende Baukosten (von Bau-
gewohnheiten = Eigenarten, die in den Zielen liegen, dabei
abgesehen); womit schon eines der wichtigsten Kostenelemente
zwischen den Volkswirtschaften, die Geschäfts- und Wohnungs
mieten, unausgleichbar verschieden sind! Bedenkt man allgemein
die durchgreifende Bedeutung und die selbständige Natur des
volkswirtscbaftlichen Kapitals höherer Ordnung, das in der
bodenständigen Ganzheit der Volkswirtschaft wurzelt und die
Volkswirtschaft zu einer arteigenen Mittel- bzw. Zielgemein
schaft der Wirtschafter verbindet, so ergibt sich als allgemeine
Richtschnur der Satz: das volkswirtschaftliche Kapital höherer
Ordnung ist die Grundlage für das weltwirtschaftliche Kapital
höherer Ordnung*).
Auch die Marktreise hat in der Volkswirtschaft ihre art
eigenen Weisen. Handel und Tausch jeder Art finden in der
Volkswirtschaft andere Bedingungen vor als in der Welt
wirtschaft, einerseits von der Seite der Gemeinsamkcitsreife
her (z. B. andere Marktordnungen), anderseits aber und vor
allem durch die besondere innere Gliederung innerhalb der
*) Denn auch wo Weltwirtschaft die Volkswirtschaft überhöht, ge
schieht dies auf Grundlage der potentiellen Selbständigkeit der Volkswirt
schaft, ihres durchgreifenden, weil völkisch-staatlich
be dingten Kapitals höherer Ordnung.
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