Full text : Tote und lebendige Wissenschaft

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Handeln  ...  ist  also  gar  nicht  aus  dem  Kreise  des  alltäglichen
Zweckhandelns  auszusondern,  zumal  auch  seine  Zwecke  selbst
überwiegend  ökonomisch  sinLU)."  —  Daß  die  Zwecke  des
religiösen  Handelns  „überwiegend  ökonomisch"  seien,  wie  Mar
Weber  hier  behauptet,  wird  wohl  kaum  jemand  unterschreiben
können.  So  redet  ein  Blinder  von  der  Farbe.  Begriffsbestimmungen ­
  dieses  Stiles  finden  sich  aber  leider  auf  Schritt  und
Tritt.  Zum  Beispiel:  „Wie  der  Zauberer  sein  Charisma
fGnadengabe^,  so  hat  der  Gott  seine  Macht  zu  bewähre  n.
Zeigt  sich  der  Versuch  der  Beeinflussung  dauernd  nutzlos,  so
ist  entweder  der  Gott  machtlos  oder  die  Mittel  seiner  Beeinflussung ­
  sind  unbekannt  und  man  gibt  ihn  auf."  (S.  243.)
Auch  hier  wird  der  Gottesbegriff  von  der  denkbar  äußerlichsten
Seite  und  von  entarteten  Erscheinungen  her  gefaßt:  von  hier
aus  glaubt  Mar  Weber  das  Recht  ableiten  zu  können,  das
Metaphysische,  den  Kern  jedes  Gottesbegriffes,  —  zu  übergehen ­
  !
Im  folgenden  Abschnitt  „Zauberer—Priester"  heißt  es
(S.  241):  „Priester,  die  Funktionäre  eines  regelmäßig  organisierten ­
  stetigen  Betriebes  zur  Beeinflussung  der  Götter
gegenüber  der  individuellen  Inanspruchnahme  der  Zauberer
von  Fall  zu  Fall."  „Typisch  ist  für  den  Priesterbegriff,  daß  der
Funktionär  dauernd  angestellt  ist,  indessen  die  Zauberer  einen
freien  Beruf  ausüben."  Solche  Ausführungen  muten  wie
Hohn  auf  ernste  Wissenschaftlichkeit  an.  Und  sie  stimmen  nicht
einmal  mit  den  Geschichtskenntnissen  eines  Gymnasiasten.
War  nun  Agamemnon,  der  nicht  in  einem  „Betrieb"  als
„Funktionär  dauernd  angestellt"  war,  Priester  oder  Zauberer?
—  Das  alte  Christentum  nennt  M.  W.  „eine  spezifische  Handwerkerreligiosität" ­
  (S.  275).  „Sein  Heiland  ein  landstädtischer
Handwerker,  seine  Missonare  wandernde  Handwerksburschen  .."

l )  S.  227.
            
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