Konserven «der Ernte 1917 veröffentlicht und die Verteilung a n
die Verbraucher vorgenommen worden.
Durch die Verordnung vom 23. Januar 1918 (RGBl. S. 46)
ist gegen den bisherigen Zustand insofern noch eine Änderung ein
getreten, als nunmehr auch die konservierten Gurken
aller Art in eine Bewirtschaftung genommen werden sollen. Da
diese Industrie von jeher eng mit der Sauerkrauteinlcgerei ver
knüpft gewesen ist, soll die Regelung im Zusammenhange mit der
Sauerkraut-Bewirtschaftung vorgenommen werden. Sie ist daher
nicht der Gemüsekonserven-Kriegsgesellschast in Braunschweig,
sondern der Geschäftsabteilung der Reichsstelle für Gemüse und
Obst als Rechtsnachfolgerin der Kriegsgcsellschast für Sauerkraut
übertragen worden (vgl. 88 2 und 6 der Verordnung vom
23. Januar 1918).
VI. Die Regelung der Ein- und Durchfuhr.
Schon in Abschnitt II 2 dieser Darstellung (S. 13 ff.) habe
ich ausgeführt, daß Deutschland im Frieden einen beträchtlichen
Einfuhrüberschuß an Gemüse gehabt hat. In der ersten Kricgs-
zeit konnten die Einfuhren aus den neutralen und verbündeten
Ländern ohne besondere Maßnahmen auf üblicher Höhe gehalten
werden, sehr bald jedoch entwickelten sich im In- und Auslande
unerquickliche Verhältnisse, die eine ernste Gefahr für
die Gemüseversorgung aus dem Auslande bedeuteten*. Ein wilder
Wettbewerb aller möglichen Händler, besonders auch solcher, die
sich im Frieden niemals mit der Einfuhr von Gemüse befaßt
hatten, bewirkte, daß die Preise auf unangemessene Höhe hinauf
getrieben wurden und viel Ware eingeführt wurde, deren Güte
sehr zu wünschen übrig ließ. Die verbündeten und neutralen
Länder konnten auch von ihrem Standpunkt aus diesem Treiben
nicht ruhig zusehen, denn die allgemeine Preistreiberei verteuerte
auch die Waren, die sie zur Versorgung ihrer eigenen Bevölkerung
brauchten, ja teilweise wurde diese Versorgung durch übermäßiges
Abfließen von Ware ins Ausland gefährdet. Diese Länder drohten
daher mit Ausfuhrbeschränkungen und Ausfuhrverboten, wenn
nicht der Einfuhrhandel in Deutschland in geregelte Bahnen ge
lenkt würde.
Die Beschränkungen der Ausfuhr aller möglichen Erzeugnisse
hatten anderseits eine Knappheit an ausländischen Zahlungs-
* Vgl. darüber Heft 28 der „Beiträge zur Kriegswirtschats" ©. 34.