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Konserven «der Ernte 1917 veröffentlicht und die Verteilung a n 
die Verbraucher vorgenommen worden. 
Durch die Verordnung vom 23. Januar 1918 (RGBl. S. 46) 
ist gegen den bisherigen Zustand insofern noch eine Änderung ein 
getreten, als nunmehr auch die konservierten Gurken 
aller Art in eine Bewirtschaftung genommen werden sollen. Da 
diese Industrie von jeher eng mit der Sauerkrauteinlcgerei ver 
knüpft gewesen ist, soll die Regelung im Zusammenhange mit der 
Sauerkraut-Bewirtschaftung vorgenommen werden. Sie ist daher 
nicht der Gemüsekonserven-Kriegsgesellschast in Braunschweig, 
sondern der Geschäftsabteilung der Reichsstelle für Gemüse und 
Obst als Rechtsnachfolgerin der Kriegsgcsellschast für Sauerkraut 
übertragen worden (vgl. 88 2 und 6 der Verordnung vom 
23. Januar 1918). 
VI. Die Regelung der Ein- und Durchfuhr. 
Schon in Abschnitt II 2 dieser Darstellung (S. 13 ff.) habe 
ich ausgeführt, daß Deutschland im Frieden einen beträchtlichen 
Einfuhrüberschuß an Gemüse gehabt hat. In der ersten Kricgs- 
zeit konnten die Einfuhren aus den neutralen und verbündeten 
Ländern ohne besondere Maßnahmen auf üblicher Höhe gehalten 
werden, sehr bald jedoch entwickelten sich im In- und Auslande 
unerquickliche Verhältnisse, die eine ernste Gefahr für 
die Gemüseversorgung aus dem Auslande bedeuteten*. Ein wilder 
Wettbewerb aller möglichen Händler, besonders auch solcher, die 
sich im Frieden niemals mit der Einfuhr von Gemüse befaßt 
hatten, bewirkte, daß die Preise auf unangemessene Höhe hinauf 
getrieben wurden und viel Ware eingeführt wurde, deren Güte 
sehr zu wünschen übrig ließ. Die verbündeten und neutralen 
Länder konnten auch von ihrem Standpunkt aus diesem Treiben 
nicht ruhig zusehen, denn die allgemeine Preistreiberei verteuerte 
auch die Waren, die sie zur Versorgung ihrer eigenen Bevölkerung 
brauchten, ja teilweise wurde diese Versorgung durch übermäßiges 
Abfließen von Ware ins Ausland gefährdet. Diese Länder drohten 
daher mit Ausfuhrbeschränkungen und Ausfuhrverboten, wenn 
nicht der Einfuhrhandel in Deutschland in geregelte Bahnen ge 
lenkt würde. 
Die Beschränkungen der Ausfuhr aller möglichen Erzeugnisse 
hatten anderseits eine Knappheit an ausländischen Zahlungs- 
* Vgl. darüber Heft 28 der „Beiträge zur Kriegswirtschats" ©. 34.
	        
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