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Gehorsam zu finden*)." Es liegt doch auf der Hand, daß der
Begriff des „Durchsetzens" schon die Macht, der Begriff des
„Gehorsamfindens" schon die Herrschaft in sich schließt: „Armut
kommt von der puuverte!"
Einer mehrfachen Behandlung unterzieht Mar Weber
den Begriff von Stand und Klasse (S. 177 ff., 631 ff., 267 ff.
u. ö.). E. unterscheidet, schnell fertig, die Besitzklassen, Erwerbs
klassen und sozialen Klassen, und faßt dabei den Klassenbegriff
als Summierung der Zustände von Einzelnen — also durchaus
individualistisch. „. . . Klasse bezeichnet an sich nur Tatbestände
gleicher... typischer Jnteressenlagen, in denen der einzelne
sich ebenso wie zahlreiche andere befindet" (S. 177). Ebenso
ist ihm der Begriff des Standes nur durch die soziale Schätzung
bezeichnet! Der universalistische Gedanke, daß die „Klasse" —
richtiger der Stand — als ein Organ der jeweiligen wirt-
scbaftlichen oder gesellschaftlichen Ganzheiten, als Ausdruck
von deren Gliederungen und als Träger der in diesen
! Gliederungen liegenden Aufgaben aufgefaßt werden könne,
daß daher den Klassenunterschieden im tieferen, wesenhaften
Sinne organische Unterschiede in den gesellschaftlichen Ver
richtungen notwendig zugrunde liegen, kommt unserem, in
diesem Falle durchaus marristisch befangenen, Verfasser gar
nicht in den Sinn.
Von den übrigen Teilen des Werkes, auf die wir leider
nicht mehr alle eingehen können, hebe ich noch hervor: die
wirtschaftsgeschichtlichen Stücke, die zu den besten gehören;
ferner die „Rechtssoziologie" und eine sehr umfangreiche,
aber allerdings auch nicht vollendete „Religionssoziologie". —
Der Rechts- und Staatsbegriff Mar Webers ist ein durchaus
subjektivistischer, naturalistischer und psychologistischer. Auf
S. 412 heißt es: „. . . das Bestehen eines konkreten Rechtes
») S. 28.
O. Spann, Tote und lebendige Wissenschaft. 2. Aufl. 11