Full text : Tote und lebendige Wissenschaft

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Nun  behaupte  ich:  V^?,
Sowohl  jener  „individuelle  Ursprung"  der  Wirtschäft,'^je
dieses  „Zusammentreffen  der  Handlungen",  dieser  „Verkehr"
(ein  Verkehr  also,  der  durch  Z  u  s  a  m  m  e  n-setzung  aus  wirtschaftlichen ­
  Einzelhandlungen  entstände)  ist  eine  Täuschung;
beide  Begriffsmerkmale  sind  falsch.  Der  Begriff  einer  reinen
oder  „freien"  „Verkehrswirtschaft",  den  sie  begründen  ist  ein
Unbegriff.
Wenn  diese  unsere  Behauptung  richtig  ist,  so  folgt  daraus,
daß  es  reine  Verkehrswirtschaft  auch  nirgends  in  der  Welt
gegeben  hat,  noch  geben  kann,  daß  sie  daher  eine  vollkommen
utopische  Daseinsweise  oder  „Grundgestalt"  der  Wirtschaft  ist.
Ich  bemerke  dazu,  daß  es,  soziologisch  gesehen,  den
Einzelnen  als  solchen  (d.  h.  als  seinem  Begriffe  nach  absoluten
Einzelnen)  überhaupt  nicht  gibt,  daß  sein  Begriff  nur  eine  Abstraktion ­
  ist.  Die  Verkehrstheorie  macht  daber  mit  einem  Begriffe ­
  Ernst,  der  schon  auf  dem  weiteren  Gebiete  der  Gesellschaft ­
  ungültig  ist,  für  den  daher  auf  dem  engeren  der  Wirtschaft ­
  die  Voraussetzung  gänzlich  fehlt*).
Wird  der  Einzelne,  von  dem  die  wirtschaftlichen  Handlungen ­
  ausgehen,  folgerichtig  als  etwas  ganz  für  sich  Seiendes,
Selbsthaftes,  Eigenes  (Autarkes,  Autonomes)  gedacht,  so  steht
jeder  für  sich  als  ein  Robinson  da,  der  mit  den  anderen  wirtschaftlich ­
  nichts  zu  tun  hat;  in  diesem  Falle  (in  welchem  eigentlich ­
  ganz  allein  der  Begriff  des  Einzelnen  folgerichtig  festgebalten
  wird)  entsteht  überhaupt  keinerlei  Volkswirtschaft,  keine
Arbeitsteilung,  kein  Verkehr.  Jede  Art  von  Gesamtwirtschaft
ist  in  diesem  Falle  unmöglich  —  es  bleibt  nur  eine  Welt  von
Einsiedlern.
Wird  aber  der  Begriff  des  Einzelnen  wirtschaftlich  nicht  so
streng  festgehalten,  sondern  der  Einzelne  auf  solche  Weise  gedacht,
*)  Dgl.  dazu  meine  „Gesellschaftslehre",  2.  Ausl.,  S.  175  ff.,  113  ff.,
und  „Der  wahre  Staat",  2.  Ausl.,  1923,  §  14  u.  13.
            
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