Full text : Meyer Amschel Rothschild, der Gründer des Rothschildschen Bankhauses

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0,28  Mill,  auf  holländische  Bankokapitalien,  16,00  Mill,  auf  hin  und
wieder  ausgeliehene  Kapitalien,  0,10  Mill,  auf  Fräulein-Steuern,
0,12  Mill,  auf  zinsfreie  Vorschüsse  und  0,11  Mill,  auf  die  Ausleihe
der  Karlshafer  Lazarettkasse.  Bei  der  Oberrentkammer  betrug  die
Summe  der  vorhandenen  Staatspapiere  4  311  072  fl  24  ff  oder  rund
2,40  Mill.  Rtlr.,  die  Gesamtsumme  der  ausgeliehenen  Kapitalien
schätzungsweise  3,70  Mill.  Rtlr.  Bei  der  Kammerkasse  zu  Hanau
betrug  die  Summe  sämtlicher  ausgeliehenen  Kapitalien  am
20.  August  1806  2  073  366  fl  24  ff  oder  rund  1,15  Mill.  Rtlr.,  bei
der  Kabinettskasse  am  3.  April  1806  284  790  Rtlr.  Es  waren  also
von  den  vier  Kassen  rund  26,15  Mill.  Rtlr.  ausgeliehen,  teils  auf
Inhaber-,  teils  auf  Rektapapiere 147 .  Von  diesen  Kapitalien  hatte
aber  Lagrange,  wre  wir  sahen,  nur  11  Mill.  Rtlr.  bekannt  gegeben.
Als  der  General  sich  mit  700  000  Livres  dazu  bestechen  ließ,
die  übrigen  Außenstände  des  Kurfürsten  zu  verschweigen,  wurden
mit  seiner  Erlaubnis  die  Rechnungsführer  angewiesen,  von  den  im
Tableau  nicht  enthaltenen  Kapitalien  keine  Zinsen  und  Stückzahlungen ­
  einzufordern  und  alle  etwa  unverlangt  eingehenden
Zahlungen  dieser  Art  zur  Disposition  des  Kurfürsten  zu  halten.
Daraufhin  benachrichtigte  der  Kurfürst  seine  Schuldner  durch  unmittelbare ­
  Schreiben,  die  er  am  22.  Februar  1807  an  Buderus  zur
Weitersendung  übermittelte,  daß  sie  nur  an  denjenigen  zahlen
sollten,  der  des  Kurfürsten  eigene  Quittung  vorzeige.  Einige  Schuldner
im  Preußischen  und  Mecklenburgischen  wies  er  von  Rendsburg
aus  an,  die  Gelder  an  den  Etatsrat  Lawätz  in  Altona  zu  senden  148 .
Als  später  das  Königreich  Westfalen  eingerichtet  war,  nahm
Napoleon  vermöge  der  Berliner  Konvention  vom  22.  April  1808  die
Schuldbriefe  über  solche  Kapitalien,  die  außerhalb  des  Königreichs
ausgeliehen  waren,  für  sich  in  Anspruch,  während  die  Forderungen
an  solche  Personen,  die  nunmehr  westfälische  Untertanen  waren,
dem  König  Jeröme  zufallen  sollten.  Erstere  sollten  32,  letztere
11  Millionen  Franken  betragen.  Jene  Summe  entfiel  zum  weitaus ­
  größten  Teil  auf  das  Gebiet  des  ehemaligen  Kurfürstentums
Hessen  149 .
Die  Domänen  sollten  nach  Artikel  2  der  Verfassung  für  das
Königreich  Westfalen  vom  15.  November  1807  gleichmäßig  zwischen
J6röme  und  Napoleon  geteilt  werden,  ln  der  Berliner  Konvention
vom  22.  April  1808  beanspruchte  indes  Napoleon  von  seinem
Bruder  nicht  mehr  Domänen,  als  nötig  waren,  um  eine  Rente  von
            
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