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Verlag zur Feldkriegskasse.
Jahr
Rtlr.
g-
Qr.
Hlr.
Wiener Währung
Gulden
kr
Pf.
1809
25
—
—
26663
36
3
Weggelassen sind als unwesentlich einige kleine vorschußweise
bezahlte Posten, zwei Überzahlungen (1811 und 1813) vom Vorjahr
und die liquidierten Ausstände.
Überschüsse.
Die Ausgaben der Exilzeit waren groß, erreichten aber nicht
entfernt das Maß der Einnahmen. Die Überschüsse wurden nutzbar
angelegt, aber in anderer Weise als bisher. Ursprünglich hatte der
Kurfürst seine verfügbaren Kapitalien vielfach gegen Nominal
obligationen ausgeliehen. Während der Jahre 1800 bis 1806 hatte
er sich mehr und mehr dem Ankauf von Staatspapieren zugewandt.
Die Verluste, die sich bei den Nominalobligationen während der
französischen Okkupation ergaben, waren alsdann entscheidend.
Das Verleihen an Privatpersonen, überhaupt gegen Nominalobligation,
kommt jetzt fast gar nicht mehr vor. Wohl griff der Kurfürst dann
und wann einmal einem Verwandten, nämlich dem Kurprinzen oder
dem illegitimen Sohn Julius von Haynau mit einer kleineren Leih
summe unter die Arme; auch dem Landgrafen Karl zu Hessen
wurde der Rest einer bereits früher zugestandenen Leihsumme mit
20 000 Rtlrn. beglichen. Im übrigen aber wurden keine neuen Ver
pflichtungen eingegangen und auch ältere nur mit Widerstreben
erfüllt. So war z. B. dem Minister von Hardenberg, der schon
in den Jahren 1805 und 1806 140 000 rf geliehen hatte, ein neues
Kapital von 70 000 rf in Laubtalern zu 1 Rtlr. 13 g. Gr. zugestanden
worden, worauf Lennep und Buderus Zahlungen machten, letzterer
am 14. Juni, dem Tag der Schlacht bei Friedland, mit einem Betrag
von 15 000 rf 185 .
Die schwerste und unheilvollste Verpflichtung dieser Art war
diejenige, die der Kurfürst, ohne vorher Buderus zu befragen, gegen
den Erblandmarschall Grafen Karl von Hahn zu Remplin eingegangen
war (s. o. S. 96). Dieser Verschwender, der wegen seiner Leiden
schaft für die Bühne unter dem Namen des Theatergrafen bekannt