Full text : Meyer Amschel Rothschild, der Gründer des Rothschildschen Bankhauses

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ist,  hatte  sich  ausbedungen,  daß  der  Rest  seines  Leihkapitals  im
Betrag  von  400  000  Rtlrn.  zur  Hälfte  im  Antoni-  und  zur  Hälfte  im
Trinitatistermin  des  Jahres  1807  zu  berichtigen  sei.  Hiervon  wußte
Buderus  nichts,  da  jenes  Geschäft  einer  besonderen  Kommission
anvertraut  war.  Und  da  auch  das  Geheime  Ministerium  in  Kassel
ihm  keine  Aufklärung  geben  konnte,  er  auch  zu  jener  Zeit  nicht
genug  Geld  zur  Verfügung  hatte,  so  lehnte  er  zunächst  die  Forderungen ­
  des  Grafen  ab.  Dieser  hatte  jedoch  auf  jene  Zusicherung
bereits  Engagements  übernommen  und  wußte  sich  in  seiner  Hilflosigkeit ­
  keinen  anderen  Rat,  als  eine  Anweisung  auf  Buderus  im
Betrag  von  250  000  Rtlrn.  in  Ldor.  Diese  Anweisung  war  zugunsten
des  Oberhofagenten  Rothschild  ausgestellt,  und  Buderus  froh,  auf
diese  Weise  der  vielfachen  Beschwerden  und  Bedrohungen  des  Grafen
enthoben  zu  sein  und  den  inzwischen  vom  Kurfürsten  geäußerten
Wünschen  entsprechen  zu  können,  akzeptierte  die  Anweisung  zur
sukzessiven  Berichtigung.  Im  Juli  1807  wurden  80  000  rf  oder  144  000  fl
darauf  ausgezahlt,  im  Dezember  88  200  fl  und  während  der  Monate
Januar  bis  April  des  Jahres  1808  erfolgten  weitere  Abschlagszahlungen ­
  im  Betrag  von  108  360  fl.  Außerdem  wurden  zwei
Summen  auf  Zurechnung  Michel  Simons  entrichtet,  einmal  im
November  1807  44  000  rf  oder  79  200  fl  und  dann  im  Dezember  1807
der  Rest  von  dem  Kapital  der  200  000  rf,  das  Michel  Simon  in  derselben ­
  Sache  der  Oberrentkammer  vorgeschossen  hatte,  mit  8000  rf
oder  14  400  fl.  Es  blieben  nunmehr  am  letzten  April  1808  auf  die
Rothschildsche  Anweisung  noch  109440  fl  oder  12160  Ldor  ä  5  rf
und  auf  das  ganze  Anlehen  noch  300  240  fl  in  33  360  Ldor  ä  5  rf
zu  bezahlen.
Um  jene  Zeit  muß  es  gewesen  sein,  daß  der  Theatergraf  auf
Antrag  seiner  Familie  unter  Kuratel  gestellt  und  auf  eine  Jahresrente ­
  von  6000  Tlrn.  gesetzt  wurde.  Infolgedessen  mußten  die  an
ihn  verkauften  Güter,  auf  denen  auch  noch  eine  Schuld  von
20  000  Tlrn.  mit  Zinsen  lag,  zurückgenommen  werden.  Sie  wurden
einer  besonderen  Administration  unterstellt.  Da  aber  die  Getreidepreise ­
  infolge  der  Handelsperre  erheblich  sanken,  die  öffentlichen
Abgaben  dagegen  auf  das  Dreifache  erhöht  wurden,  auch  viele
fremde  Truppen  auf  den  Gütern  ernährt  werden  mußten,  so  reichten
die  Einnahmen  nicht  aus,  um  die  Ausgaben,  insbesondere  auch  die
Kosten  zur  Verbesserung  des  Inventars,  zu  decken,  und  jahrelang
arbeiteten  die  Güter  daher  mit  Defizit.
            
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