Full text: Meyer Amschel Rothschild, der Gründer des Rothschildschen Bankhauses

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Kenntnis der Behörden gelangt sein. Der kaiserliche Kommissar 
Dumeniel beantragte daher, die Repräsentanten der beiden Frank 
furter Bankhäuser protokollarisch zu vernehmen. Die Bansa & Sohn 210 
waren durch Johann Philipp Eßlinger vertreten, das Rothschildsche 
Bankhaus wegen Krankheit Meyer Amschels durch dessen Sohn 
Salomon Mayer. Man hegte den begründeten Verdacht, daß Buderus 
nach wie vor die Geldgeschäfte des Kurfürsten besorge und daß 
ein geheimer Briefwechsel zwischen beiden bestehe, der auf der 
einen Seite durch Rothschild und Bansa, auf der anderen durch 
Lawätz und durch Geschäftsfreunde im Österreichischen oder in 
Karlsbad vermittelt werde. Das Verhör Eßlingers und Salomon 
Mayer Rothschilds fand am 30. August 1808 auf der Kanzlei des 
Stadt- und Landgerichts Frankfurt a. M. statt. Es war unergiebig. 
Man entließ die Komparenten mit der Weisung, alle künftig mit 
Buderus’ Adresse an ihre Handlung gelangenden Briefe unverzüglich 
an die Kanzlei des Stadt- und Landgerichts abzuliefern. 
Wenn auch das Verhör der Bankiers keine Beweise gegen 
Buderus erbracht hatte, so wurde natürlich die Verfolgung dieses 
Beamten deshalb nicht aufgegeben. Auch das Verhalten Lenneps 
muß den Verdacht der französischen Machthaber geweckt haben, 
denn im September des Jahres 1808 211 wurden beide, Buderus und 
Lennep, verhaftet und nach Mainz geführt. Dort wurde Buderus 
über sein Verhältnis zum Kurfürsten vernommen. Das Protokoll 
darüber fehlt auf Carlshausen, doch erfahren wir aus den dortigen 
Akten, daß ihm damals gestattet wurde, seine Beziehungen zum 
Kurfürsten fortzusetzen, vorausgesetzt, daß er die betreffende 
Korrespondenz auf Verlangen vorlege. Bei diesem Zugeständnis 
scheint man lediglich an seine Pensionszahlungen gedacht zu haben. 
Damit würden die französischen Nachforschungen vermutlich 
ihren Abschluß gefunden haben, wenn nicht im folgenden Jahre 
der Aufstand des Obersten von Dörnberg Veranlassung zu neuem 
und schärferem Vorgehen gegeben hätte. Am schlimmsten verfuhr 
man mit Lennep. Bei seiner Verhaftung im Jahre 1808 hatte man 
ihn in Mainz zuletzt freisprechen müssen. Jetzt wurde er zum 
zweiten Male in Haft genommen, dann ins Gefängnis gesetzt und 
später wieder nach Mainz transportiert, wo er angeblich die un 
würdigste Behandlung, einem Verbrecher gleich, zu erdulden hatte. 
Im Herbst wurde er aus der Mainzer Zitadelle entlassen mit der 
Weisung, das Königreich Westfalen nie mehr zu betreten 212 . Nach
	        
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