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Kenntnis der Behörden gelangt sein. Der kaiserliche Kommissar
Dumeniel beantragte daher, die Repräsentanten der beiden Frank
furter Bankhäuser protokollarisch zu vernehmen. Die Bansa & Sohn 210
waren durch Johann Philipp Eßlinger vertreten, das Rothschildsche
Bankhaus wegen Krankheit Meyer Amschels durch dessen Sohn
Salomon Mayer. Man hegte den begründeten Verdacht, daß Buderus
nach wie vor die Geldgeschäfte des Kurfürsten besorge und daß
ein geheimer Briefwechsel zwischen beiden bestehe, der auf der
einen Seite durch Rothschild und Bansa, auf der anderen durch
Lawätz und durch Geschäftsfreunde im Österreichischen oder in
Karlsbad vermittelt werde. Das Verhör Eßlingers und Salomon
Mayer Rothschilds fand am 30. August 1808 auf der Kanzlei des
Stadt- und Landgerichts Frankfurt a. M. statt. Es war unergiebig.
Man entließ die Komparenten mit der Weisung, alle künftig mit
Buderus’ Adresse an ihre Handlung gelangenden Briefe unverzüglich
an die Kanzlei des Stadt- und Landgerichts abzuliefern.
Wenn auch das Verhör der Bankiers keine Beweise gegen
Buderus erbracht hatte, so wurde natürlich die Verfolgung dieses
Beamten deshalb nicht aufgegeben. Auch das Verhalten Lenneps
muß den Verdacht der französischen Machthaber geweckt haben,
denn im September des Jahres 1808 211 wurden beide, Buderus und
Lennep, verhaftet und nach Mainz geführt. Dort wurde Buderus
über sein Verhältnis zum Kurfürsten vernommen. Das Protokoll
darüber fehlt auf Carlshausen, doch erfahren wir aus den dortigen
Akten, daß ihm damals gestattet wurde, seine Beziehungen zum
Kurfürsten fortzusetzen, vorausgesetzt, daß er die betreffende
Korrespondenz auf Verlangen vorlege. Bei diesem Zugeständnis
scheint man lediglich an seine Pensionszahlungen gedacht zu haben.
Damit würden die französischen Nachforschungen vermutlich
ihren Abschluß gefunden haben, wenn nicht im folgenden Jahre
der Aufstand des Obersten von Dörnberg Veranlassung zu neuem
und schärferem Vorgehen gegeben hätte. Am schlimmsten verfuhr
man mit Lennep. Bei seiner Verhaftung im Jahre 1808 hatte man
ihn in Mainz zuletzt freisprechen müssen. Jetzt wurde er zum
zweiten Male in Haft genommen, dann ins Gefängnis gesetzt und
später wieder nach Mainz transportiert, wo er angeblich die un
würdigste Behandlung, einem Verbrecher gleich, zu erdulden hatte.
Im Herbst wurde er aus der Mainzer Zitadelle entlassen mit der
Weisung, das Königreich Westfalen nie mehr zu betreten 212 . Nach