Full text: Meyer Amschel Rothschild, der Gründer des Rothschildschen Bankhauses

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er zu jener Zeit bereits den Titel eines kaiserlichen Hoffaktors. Ums 
Jahr 1800 aber tat er Schritte, um sein Haus mit dem kaiserlichen 
Hof in noch engere und dauernde Verbindung zu bringen. Die Art 
und Weise, wie er dabei verfuhr, geht aus einem Patent des Kaisers 
Franz II. vom 29. Januar 1800 hervor. Rothschild hatte ihm ganz 
offen und mit glaubwürdigen Zeugnissen dargetan, daß er einen 
aufrechten und allgemeinen Handel im Reich besitze und sich den 
Ruf eines redliche» Geschäftsmannes erworben habe. Er hatte auch 
darauf hingewiesen, daß er während des damaligen Krieges mit 
Frankreich sich eifrigst bestrebt habe, durch bedeutende Dienst 
leistungen in Geld- und Lieferungsgeschäften seine patriotischen 
Gesinnungen für das deutsche Vaterland und seine Ergebenheit für 
den kaiserlichen und des Reiches Dienst werktätig an den Tag zu 
legen. Außerdem wurde in dem Erlaß insbesondere anerkannt, 
daß Rothschild seit vielen Jahren die Geldgeschäfte, die beim 
Kaiserlichen Reichs-Oberpostamt zu Frankfurt und bei der Fürstlich 
Thurn und Taxisschen Generalkasse vorkamen, stets mit gründ 
licher Sachkenntnis, Sorgfalt und wahrer Redlichkeit besorgt habe. 
Auf Grund dieser Verdienste hatte Rothschild sich die Gnade 
erbeten, daß nebst ihm auch sein von gleicher Gesinnung und 
gleichem Diensteifer durchdrungener Sohn Amschel Mayer zum 
kaiserlichen Hoffaktor ernannt werden möge. Dieser Wunsch wurde 
ihm erfüllt, und zugleich wurde die mit dem Hoffaktortitel verbundene 
Vergünstigung ausgesprochen, daß der Inhaber sich bei seinen Reisen 
und Verrichtungen nicht nur eines Gewehres, als Degen und Pistolen 
bedienen dürfe, sondern auch bei Vorzeigung seines Hoffaktor 
patentes von allem Leibzoll, Mauth und Aufschlag oder anderen 
seinen Glaubensgenossen abgefordert werdenden Gebühren befreit 
sein solle und mit seiner Familie und seinen Bedienten überall im 
Heiligen Römischen Reich, zu Wasser und zu Lande, sicher und 
unaufgehalten passieren möge. Auch solle man ihm die Wohnung 
allenthalben da, wo er solche am sichersten zu sein erachte, gegen 
billige Bezahlung verstatten und ihn sonsten allen Schutz ge 
nießen lassen. 
Die geschäftlichen Beziehungen, die in diesem Reskript er 
wähnt sind, wurden jedenfalls weiter gepflegt, doch hat sich in 
den Archiven nichts Genaueres darüber ermitteln lassen. Eben 
sowenig über das Verhältnis zum Fürsten Karl Friedrich Ludwig 
Moritz zu Ysenburg, Graf zu Büdingen. Dieser ernannte am
	        
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