Full text : Meyer Amschel Rothschild, der Gründer des Rothschildschen Bankhauses

Ruf  erkundigen  wolle,  so  werde  er  bald  erfahren,  daß  man  ihm
einen  solchen  Wechsel  anvertrauen  könne,  selbst  wenn  es  sich  um
eine  Million  handle,  und  umkehrend  werde  die  Bezahlung  eingesandt ­
  237 .
Seine  Erfolge  betrachtete  der  fromme  Mann  als  eine  Fügung
Gottes.  Sie  machten  ihn  demütig.  Aber  er  wußte  bestimmt  und
wollte  fest,  daß  sein  Haus  nach  seinem  Tode  noch  größer  und
ganz  groß  werden  sollte.  Gegen  Ende  des  Jahres  1803  war  sein
Sohn  Nathan  Mayer  von  Manchester  nach  London  übergesiedelt
und  hatte  im  Jahre  1804  das  dortige  Bankhaus  errichtet.  Noch  im
Todesjahr  Rothschilds  gründete  sein  jüngster  Sohn  Jakob  Mayer
in  Paris  das  zweite  große  Zweiggeschäft  unter  der  Firma  James
Rothschild,  die  1817  in  de  Rothschild  freres  geändert  wurde.  Es
ist  anzunehmen,  daß  auch  bei  dieser  Gründung  die  Zustimmung
und  der  Rat  des  alten  Rothschild  noch  wirksam  waren.  Die  Rothschildschen
  Häuser  in  Wien  und  Neapel  wurden  erst  später  gegründet,
jenes  angeblich  im  Jahre  1816,  dieses  im  Jahre  1821.  Rothschild
aber  hatte  auch  in  dieser  Beziehung  seinen  Söhnen  die  Wege  geebnet, ­
  indem  er  schon  frühzeitig  ein  gutes  Verhältnis  mit  dem
Wiener  Hof  und  dem  Kaiser  Franz  II.  anbahnte,  von  dem  später
seine  Söhne  auch  in  den  Adelsstand  erhoben  wurden.  Die  Art  und
Weise,  wie  er  mit  diesem  und  anderen  Fürsten  Verbindungen  anknüpfte, ­
  ist  der  beste  Beweis  dafür,  daß  er  die  Verhältnisse  richtig
beurteilte,  daß  er  bei  aller  persönlichen  Bescheidenheit  und  geschäftlichen ­
  Vorsicht  ein  weitblickender  und  weltkundiger  Mann  war.
Um  aber  die  künftige  Entwicklung  seines  Hauses  wirklich
zu  sichern,  gab  es  für  Rothschild  noch  ein  Mittel,  ohne  das  alle
sonstigen  Bestrebungen  hinfällig  geworden  wären.  Er  mußte  das
Geschäftsvermögen  nach  Möglichkeit  zusammenhalten  und  durfte
es  nicht  nach  der  Kopfzahl  seiner  Kinder  zersplittern.  Zwar  bedachte ­
  er  seine  Witwe  und  seine  Töchter  reichlich,  besser  als
das  jüdische  Gewohnheitsrecht  es  verlangte,  aber  keineswegs  so,
daß  das  Geschäftsvermögen  dabei  verkümmern  konnte.  Nichts  ist
unverständiger  als  zu  glauben,  daß  lediglich  der  Erwerbsinn  die
Triebfeder  des  bedeutenden  Kaufmanns  sei.  Redlich  erworbenes
Gut  verleiht  allerdings  Ansehen  und  Macht.  Dem  höher  veranlagten ­
  Menschen  aber  ist  beides  nicht  Selbstzweck,  sondern  Mittel
zum  Zweck.  Was  ihn  nicht  ruhen  läßt,  das  ist  der  in  der  menschlichen ­
  Natur  begründete  unbedingte  Tätigkeitstrieb.  Je  größer  die
            
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