Full text : Meyer Amschel Rothschild, der Gründer des Rothschildschen Bankhauses

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Begabung,  um  so  leidenschaftlicher  dieser  Trieb,  um  so  größer  die
Freude  und  die  Befriedigung  an  großen  und  belangreichen  Unternehmungen. ­
  Dazu  gehört  aber  beim  Geschäftsmann  das  Zusammenhalten ­
  der  Mittel.  Und  da  Bestand  und  Wachstum  der  von  Rothschild
gegründeten  Macht  nur  durch  Einigkeit  erhalten  und  gefördert
werden  konnte,  so  richtete  er  den  Sinn  seiner  Kinder  aufs  entschiedenste ­
  in  diese  Bahn.
Nach  dem  Gesellschaftsvertrag  vom  27.  September  1810  betrug
das  Geschäftsvermögen  800  000  fl  24  ff.  Daran  war  der  Vater  mit
370  000  beteiligt,  die  Söhne  Amschel  und  Salomon  mit  je  185  000,
Callmann  und  Jakob  mit  je  30  000.  Am  Gewinn  und  Verlust  sollte
der  Vater  mit  24  Fünfzigstel,  Amschel  und  Salomon  mit  je  12,
Callmann  und  Jakob  mit  je  1  Fünfzigstel  beteiligt  sein.  Jakobs
selbstverdiente  Summe  sollte  unverzinslich  in  der  Handlung  ruhen,
und  sein  Gewinnanteil  sollte  an  Stelle  eines  Gehaltes  dienen,  bis
nach  erlangter  Volljährigkeit  auch  er  mit  1  Fünfzigstel  Gewinnanteil
als  Teilhaber  aufgenommen  werde.  Als  aber  Rothschild  zwei  Jahre
später  sein  endgültiges  Testament  machte,  hatten  sich  diese  Verhältnisse ­
  bereits  geändert.  Die  Söhne  waren  alle  Teilhaber,  und
der  Vater  verkaufte  ihnen  seinen  persönlichen  Anteil  um  die  Summe
von  190  000  fl.  Daraus  geht  hervor,  daß  Rothschild  den  Geschäftsanteil ­
  seiner  beiden  jüngsten  Söhne  inzwischen  vermehrt  hatte.
Schon  im  Gesellschaftsvertrag  war  dem  Vater  das  Recht  eingeräumt
worden,  jedem  der  beiden  jüngsten  Söhne  bei  seiner  Verheiratung
den  Gewinn-  und  Verlustanteil  auf  6  Fünfzigstel  zu  erhöhen,  so
daß  alsdann  dem  Vater  nur  19,  den  beiden  ältesten  Söhnen  nur
je  9 1 /z  Fünfzigstel  verbleiben  sollten.  Obgleich  nun  die  beiden
jüngsten  Söhne  noch  nicht  verheiratet  waren,  hatte  der  alte  Rothschild, ­
  vielleicht  in  Erwartung  des  nahen  Todes,  von  dieser  Befugnis
bereits  Gebrauch  gemacht,  allerdings  in  etwas  veränderter  Weise,
aber  natürlich  im  Einverständnis  mit  den  Söhnen.  Damit  war  der
Fortbestand  und  das  weitere  Gedeihen  des  Geschäfts  reichlich  gesichert. ­
  Das  hinterlassene  Vermögen  von  190  000  fl  sollte  folgendermaßen ­
  verteilt  werden:  Die  Witwe  Gutle  Rothschild  erhielt  70  000  fl,
die  noch  ledige  Tochter  Jettchen  sollte  bei  ihrer  Verheiratung  33  000  fl,
die  beiden  ledigen  Söhrte  Callmann  und  Jakob  bei  ihrer  Verheiratung
jeder  20  000  fl  erhalten.  Diese  Mitgiften  sollten  einstweilen  in  der
Handlung  bleiben.  Der  Rest  von  47  000  fl  sollte  an  die  vier  bereits
verheirateten  Töchter  oder  deren  Kinder  fallen.  Das  der  Witwe
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