Full text : Meyer Amschel Rothschild, der Gründer des Rothschildschen Bankhauses

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den  Rest  seines  Vorrats  im  Betrag  von  fl  7552.41.—  wieder  ein.  Den
direkten  Verkehr  mit  Prag  lehnte  Lawätz  von  jetzt  an  ab  Vermutlich  war
derselbe  zu  gefahrbringend.
Im  Jahr  1810  wurde  das  Haus  in  Itzehoe  samt  Einrichtung  für  7000  Rf
Schlesw.  Holst.  Crt.  wieder  verkauft,  und  der  Prokurator  Scheel  daselbst
lieferte  5500  Rf  von  jener  Summe  an  Lawätz  ab.  Diese  werden  bei  Buderus
in  der  Junirechnung  mit  fl  11  820.58.—  gebucht.  Um  Provisionen  zu  sparen,
wurden  hiervon  fl  8164.3.1  einstweilen  in  Lawätz’  Depot  gelassen  und
im  Oktober  des  Jahres  teilweise  bei  Zahlungen  an  den  Hofrat  Trotsche
in  Güstrow  zur  Mecklenburger  Güterkasse,  teilweise  zu  anderen  Zwecken
verwendet  (Marbg.:  Buderus’  Rechnung  1807,  S.  r  1  ff.  j  1808  März  S.  11  f.,
April  S  11,  3  u.  6;  1809  März  S.  11  f.  u.  ö.;  1809  August  S.  2  u.  12;  1810
Juni  S.  7  u.  22;  1810  Oktober  S.  16—20.  Carlshausen :  Der  Kurfürst  an
Buderus,  11.  Dezbr.  1809).
Überschüsse.
185.  Marbg.:  Buderus’  Rechnung  1807,  S.  113.  Carlshausen:  Buderus
an  den  Kurfürsten  unterm  1.  Aug.  1807,  S.  2.  Lennep  an  den  Kurfürsten,
5.  Juli  1811  (Final-Abrechnung).  Am  19.  Juni  1807  machte  Hardenberg
inmitten  der  Kriegswirren  zum  dritten  Male  Hochzeit.  Die  140  000  Rtl.  aus
den  Jahren  1805  und  1806  wurden  von  den  französischen  Machthabern
eingezogen.
186.  Marbg  :  Buderus’  Rechnung  1807,  S.  111—113;  1808  Jan.  S.  15,
Febr.  S.  15,  März  S  16,  April  S.  15,  Juni  S.  5;  1809  Okt.  S.  20;  1810  Febr.
S.  20  (Tilgung  der  20000  Taler).  Carlshausen:  Buderus  an  den  Kurfürsten,
28.  Juni  1807,  19.  Juni  1808,  21.  Aug.  1810,  21.  Sept.  1811,  S.  6  ff.  u.  S.  10;
Hofrat  Trotsche  in  Güstrow,  der  Vertreter  des  Kurfürsten,  an  C.  M.  Rothschild, ­
  11.  Aug.  1809,  Abschrift  eines  Schreibens  der  kurf.  Kabinettskassendirektion ­
  an  den  Hofgerichtsdirektor  von  Motz  in  Hanau  vom  30.  April  1820.
Damals,  im  Jahr  1820,  hatte  man  einen  Vergleich  auf  die  Summe  von
150  000  »Talern  einzuleiten  gesucht.  Es  war  nämlich  im  Jahr  1815  ein
Prioritätsurteil  seitens  des  Hof-  und  Landgerichts  zu  Güstrow  in  der  Hahnschen
Sache  ergangen,  wonach  das  Kapital  der  200  000  Rtl.  cum  usuris  von  der
Debitmasse  abgewiesen,  die  157  500  Rtl.  inter  chyrographarios  lociert  und
die  44  000  Rtl.  als  illiquid  gestrichen  waren.  Vgl.  noch  Allg.  Deut.  Biogr.  10,
S.  370;  Meyer,  F.  A.  Charakterzüge  aus  dem  Leben  des  Grafen  Carl  von  Hahn-Neuhaus,
  Hamb.  1858,  S.  7.
Die  Hahnsche  Sache  brachte  Verdruß  für  Buderus  und  Verluste  für
Rothschild.  Der  Kurfürst  hatte  in  seiner  Verstandes-  und  Charakterbildung
bedeutende  Mängel.  Es  fehlte  ihm  an  Abstraktionsvermögen.  Wie  er  in
Ärger  und  Zorn  geraten  konnte,  wenn  ein  Beamter  ohne  sein  Verschulden
vorübergehend  krank  und  dienstunfähig  wurde,  wobei  allerdings  auch  Mißtrauen ­
  mitspielte,  so  machte  ihn  auch  ein  unverschuldeter  geschäftlicher
Mißerfolg  ungerecht  gegen  den  ausführenden  Beamten.  Und  die  Möglichkeit ­
  gar,  daß  ihn  selbst  ein  Verschulden  treffen  könne,  lag  gänzlich  außerhalb ­
  seines  Gedankenkreises.
Die  Hahnsche  Aktion  war  von  ihm  mit  den  Oberkammerräten  von
Meyer,  Ihringk  und  von  Kunckell  vorgenommen  worden,  ohne  Buderus
            
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