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ermöglichen, im Jahre 1S47 die Werthrelation auf 1 zu 15 81
feHtge.stcllt. Als aber bald darauf das rapide Sinken des
(iüldwerthes eintrat, wurde die Prägung von Goldmünzen
sistirt und die reine Silberwährung wieder eingeführt. Die
französischen Zwanzig-Francsstücke sollten blos zu ihrem
Marktwerthe circuliren ; aber im Verkehre machte sich die
Nothwendigkeit möglichst ungehinderten Münzverkehrs mit
Frankreich in so zwingender V eise geltend, dass schliesslich
im Jahre 1801 das französische System der Doppelwährung
vollständig acceptirt wurde, dessen Consequenzen seither das
Irnnd in ähnlicher Weise zu tragen hat, wie die anderen Gebiete,
die nachträglich noch demselben Systeme beigetreten
sind. Zum lateinischen Münzbunde gehören jetzt nächst Frankreich,
der Schweiz und Belgien noch Italien, Griechenland,
Spanien und Rumänien. In Amerika haben Peru, Neugranada
und Ecuador die Doppelwährung.
Die Vereinigten Staaten von Nordamerika besassen noch
zur Zeit des Secessionskrieges die Doppelwährung, und zwar
nach dem Münzgesetze vom Jahre 1807 mit der Werthrelation
von 1 zu 15'988. Als demzufolge nach Entdeckung der australischen
Goldfelder das Silber abzuströmen begann, veränderte
man im Jahre 1850 den Münzfuss der kleinen Silbermünzen
nach der Werthrelation von 1 zu 14'88, legte diesen den Charakter
von Scheidemünzen bei und stellte die Prägung der
Silbercourantmünzen gänzlich ein. Damit war, wenn auch
nicht gesetzlich, so doch thatsächlich die Goldwährung eingeführt.
Doch hätte immerhin für den Fall, als Gold dereinst
bis zur Werthrelation von 1 zu 15'988 steigen sollte, die
Doppelwährung wieder factisch in’s Leben treten können. Inzwischen
brach der Secessionskrieg und mit ihm die Indation
herein, und als die nordamerikanische Gesetzgebung daran
ging, die Valuta zu regeln, war die Zeit der Doppelwährung
vorbei, und der Congress entschied sich fíir die Goldwährung.
In den Niederlanden bestand bis zum Jahre 1825 die
Silberwährung, von da an die Doppelwährung nach der gesetzlichen
Relation von 1 zu 15870. Dies hatte zur Folge, dass
die groben Silbermünzen sehr rasch aus dem Verkehre gedrängt
wurden , trotzdem die Ausmünzung des Goldes nur von Staatswegen
erfolgte und für Private nicht geübt wurde. Man er-