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[3. Gesellschaftsvertrag zwischen Meyer Amschel Roth
schild, Amschel Mayer Rothschild, Salomon Mayer
Rothschild und Carl Mayer Rothschild. 27. Septem
ber 1810. Stadtarchiv Frankfurt a. M.: Protocollum Notariate der
Judenschaft T. 2, S. 42, Nr. 235.]
Erschienen vor uns Gemeindeschreiber Dr Wüstefeld und den
beiden Zeugen Herrn Jacob Ritter, und Heinrich Ludwig Wolfarth
der hiesig jüdische Hofagent, und Banquier Herr Meyer Amschel
Rothschild, und von dessen Söhnen Herr Amschel Meyer, ferner
Herr Salomon Meyer, und Herr Callmann Meyer Rothschild, mit
der Erklärung von Seiten des H. Meyer Amschel Rothschild, und
seiner beyden gegenwärtigen älteren Söhnen, daß sie die unter Ihnen
schon früher hier bestandene Societaet 1) nunmehro auch auf ihren
respect. Sohn und Bruder Callman ausgedehnt hätten; die Com-
parenten producirten einen unter sich Abgeschlossenen, aber noch
nicht unterschriebenen Vertrag mit der Bitte denselben dem Ge-
meindeschreibereiprotocoll einzuverleiben und die fünffachen Aus
fertigungen jenes Contracts zu beglaubigen, nachdem sie Compa-
renten solche, so wie gegenwärtiges protocol!, unterzeichnet hätten.
Tenor des Contracts.
Kund und zu wissen sey hiermit Allen denen, welche es zu
Wissen nöthig, und nützlich ist, daß nach dem bisher zwar zwischen
den hiesigen Jüdischen Banquiers Herrn Meyer Amschel Rothschild,
und dessen beyden längst verheuratheten Söhnen, nemlich Herrn
Amschel Rothschild, und Herrn Salomon Rothschild eine Handlungs
Societaet wirklich bestanden nunmehro aber in derselben mehrere
Veraenderungen vorgenommen werden müssen, unter nachbenannten
gegenwärtigen Associejs] dieser Handlung für sich und ihre Erben
folgender aufrichtiger, wohlüberlegter neuer Gesellschaftsvertrag
unwiederruflich verabredet und geschlossen worden seye.
Es Erklären und bekennen demnach sämmtliche nunmehrige
Gesellschafter dieser neuen Handlungs Ragion, welche nächstens
unter der Firma Meyer Amschel Rothschild und Söhne an hiesiger
Handlungs Börse nach gewöhnlicher Ordnung bekannt gemacht
werden soll; nemlich