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gefallen herraus zunehmen ausdrücklich vorbehällt, während der
Dauer der Societaet, außer dem jährlichen Gewinste und Haushaltungs
Gebrauch, nichts aus der Handlung zu nehmen.
V Da sich nun sämmtliche Herrn Gesellschafter nach Abzug der
Handlungs Unkosten über die Gewinstantheile verstanden, und
diese nach billigen Verhältnissen getheilt haben so renonciren dieselbe
auf jede Verzinsung ihrer besondern Handlungs Capitalien,
und wollen sich Gegenseitig mit den ihnen zugestandenen Gewinstantheilen
begnügen.
VI Sie erkennen, und Versprechen nicht weniger Gegenseitig daß
die weilen ihr respec Sohn, und Bruder Jacob Rothschild durch
gewissenhafte Erfüllung der ihm von der Ehemaligen Societaet
anvertraut gewesenen und auch durch eigne Geschäfte bereits ein
besonderes Capital von dreißig tausend Gulden erworben habe,
welches Capital von 30 000 f in Ihrer Handlung ruhen, demselben
bis zu seiner erlangten Großjährigkeit, jedoch unverzinslich aufgehoben,
und daß nicht weniger er Selbsten, nemlich der Herr
Jacob Rothschild nach erlangter Majorennitaet mit dem unten zu
bestimmenden Gewinst Antheil ebenfalls in die Handlung als Associe
aufgenommen werden solle.
VII Die Gewinstantheile sämmtlicher Associe sind mit Gemeinschaftlicher
Uebereinstimmung und zu Gegenseitiger Zufriedenheit
dahin regulirt worden, daß man das Ganze aus 50 Theilen bestehend,
ansehen soll, und von diesen 50 Theilen des Gewinstes,
oder Verlustes
a) Herr Meyer Amschel Rothschild vier und zwanzig Theile
b) Herr Amschel Rothschild zwölf Theile
c) Herr Salomon Rothschild zwölf Theile
d) Herr Callmann Rothschild Einen Theil am Gewinn, und Verlust
erhalten, und respective leiden, auch
e) der dereinstige Associe Herr Jacob Rothschild statt eines Salairs
für seine beschwerliche Reisen in Handlungs Angelegenheiten ebenfalls
einen Theil der sämmtlichen 50 Gewinn, und Verlust Antheilen
erhalten, und respective Erleiden, nach seiner Majorennitaet
aber diesen nemlichen Antheil als Associe bekommen soll.