Full text : Meyer Amschel Rothschild, der Gründer des Rothschildschen Bankhauses

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M.  A.  von  Rothschild  &  Söhne  Partialobligationen  im  Nominalwert
von  Rtlr  182  000  zum  Kommissionsverkauf.  Die  Verloosung  bzw.
Einlösung  der  Partialen  geschahen  ausschliesslich  in  Kassel.
Als  Empfänger  sind  meist  die  Gebrüder  Pfeiffer  angegeben.
Oldenburg  (Großherzog  Paul  Friedrich  August)  —  1831.
Ldor  Rtlr  50  000  in  Gold  oder  100  000  fl  24  ff.  zu  4 0 / 0 .  Ausgestellt ­
  Oldenburg  den  28.  September  1831.
Die  Tilgung  fand  planmäßig  durch  Rückzahlung  auf  den
24.  September  1832  statt.
Empfänger  und  Einsender  der  Partialobligationen  war  das
Rothschildsche  Bankhaus  selbst.
Kurprinz  von  Hessen  —  1831.
650  000  fl  24  ff.  Ausgestellt  Kassel  den  1.  November  1831  zu  4 0 / 0 .
Die  Tilgung  fand  planmäßig  durch  Rückzahlung  vom  1.  November ­
  1838  bis  1.  November  1850  statt.
Partialobligationen  im  Nominalwert  von  etwa  350  000  fl  empfing
1833  die  Kurprinzliche  Schuldentilgungs-Kommission.
Deutsch-Preußische  Certifikate  —  1833.
Anleihen  von  und  auf  Grund  der  am  17.  März  1830  stattgehabten ­
  Englisch-Preußischen  von  £  3,809,400  bei  N.  M.  Rothschild
in  London,  zu  4°/o.  Ausgestellt  Berlin  den  13.  April,  24.  Dezember
und  31.  Dezember  1833,  9.  März  1834.  Die  Partialobligationen  ä^lOO
waren  in  Berlin  deponirt.  M.  A.  von  Rothschild  &  Söhne  übernahmen
550  Certifikate  ä  fl  1200  24  ff  —  fl  660  000.
Tilgungsplan:  Zur  Rückzahlung  des  Kapitals  sollte  alljährlich
vom  1.  Oktober  1830  ab,  und  zwar  in  den  halbjährigen  Zinsterminen,
außer  den  Zinsen,  bis  zur  gänzlichen  Tilgung  dieser  Anleihe,  ein
Prozent  dieses  Kapitals,  zum  Behuf  der  Amortisation,  aus  dem  in
der  Verordnung  vom  17.  Januar  1820,  wegen  Behandlung  des  gesamten ­
  Staatsschuldenwesens  (Gesetz-Sammlung  577)  angewiesenen
Staatsschulden-Tilgungs-Fonds  entnommen  und  in  den  ersten
5  Jahren,  folglich  bis  zum  1.  Oktober  1835,  zum  Aufkauf  von  Partialobligationen ­
  nach  dem  Tageskurs,  in  den  zunächst  folgenden  10  Jahren
aber  zu  deren  Aufkauf  nur  dann,  wenn  dies  unter  oder  selbst  zu
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