Full text : Meyer Amschel Rothschild, der Gründer des Rothschildschen Bankhauses

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dem  Nennwert  derselben  geschehen  könne,  verwendet,  entgegengesetzten ­
  Falls  aber  von  der  Hauptverwaltung  der  Staatsschulden
aufgesammelt  werden.  Nach  Ablauf  dieser  15  Jahre,  folglich  vom
1.  Oktober  1845  ab,  behielt  sich  die  Regierung  die  Wahl  vor,  entweder
den  bis  dahin  etwa  aufgesammelten  Tilgungsfonds  und  das  jährliche
eine  Tilgungsprozent  in  einem  gleichen  Betrage  von  aufzukaufenden
Partialobligationen  herbeischaffen  oder  baar  an  den  Unternehmer
in  London  einliefern  zu  lassen,  fl  300  000  wurden  auf  den  1.  Oktober ­
  1836,  fl  360  000  auf  den  1.  Juli  1837  seitens  der  Hauptverwaltung ­
  der  Staatsschulden  gekündigt.
C  e  r  t  i  f  i  k  a  t.
No  .  .  .  1200  Gulden  Conv.  Münze  im  24  f  Fuß.
Der  Inhaber  des  gegenwärtigen  Certifikats,  welches  mit  den
angehängten  vom  1.  April  1833  ab  laufenden  Zinskoupons  an  die
Stelle  der  vorgedruckten  bei  uns  niedergelegten  Partialobligation
der  Kgl.  Preuß.  Anleihe  von  1830  und  deren  Zinskoupons  tritt,
genießt  zu  dem  Betrage  von  fl  1200  Conv.  Münze  im  24  ffß  und
4  Prozent  jährlicher  Zinsen  alle  Rechte  und  Vorteile,  welche  dem
Inhaber  der  Partialobligation  selbst  in  der  letzteren  zugesichert
sind,  mit  dem  alleinigen  Unterschiede,  daß  die  Zinsen  halbjährlich
im  24  ff  mit  24  Gulden  und  als  Kapital  dereinst  fl  1200  in  Conv.
Münze  im  24  ffß  zu  Frankfurt  a.  M.  durch  das  Bankierhaus  M.  A.
v.  Rothschild  &  Söhne  daselbst  bezahlt  werden,  und  daß  uns
hinsichtlich  dieses  Certifikats  zu  jeder  Zeit  eine  dreimonatliche,
durch  eine  Berliner  und  eine  Frankfurter  Zeitung  öffentlich  bekannt
zu  machende  Kündigung  freisteht,  mit  deren  Ablaufszeit  die  fernere
Verzinsung  des  Kapitals  für  den  säumigen  Abnehmer  des  letzteren
aufhört.
Wir  verpflichten  uns,  die  gegen  Ausreichung  dieses  Certifikats
bei  uns  niedergelegte  Partialobligation  de  1830  nicht  eher  wieder
in  Umlauf  zu  setzen,  als  bis  dieses  Certifikat  von  dem  Hause
M.  A.  von  Rothschild  &  Söhne  wieder  bei  uns  eingeliefert  ist,  und
werden,  falls  künftig,  bevor  dies  geschehen,  fernere  Zinskoupons
zu  derselben  ausgefertigt  werden  sollten,  solche  für  den  übereinstimmenden ­
  Zeitraum  auch  zu  diesem  (Zertifikate  ausreichen
lassen.
Berlin  den  1.  April  1833
Königliche  Hauptverwaltung  der  Staatsschulden.
            
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