Full text : Meyer Amschel Rothschild, der Gründer des Rothschildschen Bankhauses

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Die  Bescheinigung  ging  an  Schmerfeld  und  wurde  von  diesem  am
28.  Januar  1807  dem  Buderus  ausgehändigt.  Damit  war  alles  bis
dahin  Gerettete,  soweit  es  Privatvermögen  war,  zurückerstattet,
und  soweit  es  kurfürstliches  Eigentum  war,  in  Sicherheit  gebracht ,9 .
Inzwischen  waren  in  Kassel  bereits  neue  Verhandlungen  mit  Lagrange
eingeleitet  worden,  um  aus  den  konfiszierten  Kisten  nicht  zwar
die  Wertsachen  —  denn  diese  gab  der  Franzose  nicht  heraus  —,
aber  wenigstens  die  Nachweisungen  der  Außenstände  zu  retten.
Von  welcher  Wichtigkeit  die  letzteren  waren,  zeigt  uns  ein  Blick
in  das  hessische  Finanzwesen  der  damaligen  Zeit.
Die  hessische  Finanzverwaltung  zerfiel  wesentlich  in  drei  Kassen,
die  Kammer-,  Kriegs-  und  Kabinettskasse,  ln  die  Kammerkasse
flössen  die  Domanialeinkünfte  und  die  indirekten  Steuern,  in  die
Kriegskasse  die  Landesgrundsteuer  und  die  von  den  Ständen  bewilligten ­
  außerordentlichen  Grundabgaben,  die  nach  dem  Erhebungstermin ­
  als  Martini-  und  Petristeuern  bezeichnet  wurden.  Die  Kriegskasse ­
  diente  eigentlich  zur  Unterhaltung  des  Militärs,  die  Kammerkasse ­
  zur  Bestreitung  der  sonstigen  Staatsverwaltung.  Besonders
aus  der  Kriegskasse  wurden  die  durch  Sparsamkeit  erübrigten
Kapitalien  ausgeliehen.  Von  untergeordneter  Bedeutung  war  die
sog.  Kabinettskasse,  von  1814  ab  Schatullkasse  genannt.  Abgesehen
von  Zinsen  und  Kapitalsrückzahlungen  bestanden  die  Einnahmen
dieser  Kasse  im  Anfang  des  19.  Jahrhunderts  vorzugsweise  in  Zuschüssen, ­
  die  auf  allerhöchsten  Befehl  die  beiden  anderen  Kassen
zu  leisten  hatten.  Die  Oberrentkammerkasse  hatte  sogar  eine
regelmäßige  Beisteuer  von  jährlich  15  000  Rtlrn.  zu  zahlen.  Im
Jahr  1805  betrug  der  Etat  der  Kabinettskasse  62  780  Rtlr.,  in  den
ersten  10  Monaten  des  Jahres  1806  36  605  Rtlr.  Hauptausgabeposten ­
  bildeten  die  gnädigst  verordneten  Besoldungen  und  Zulagen,
bei  denen  auch  die  Reichsgräfin  von  Schlotheim  figuriert,  und  außerdem ­
  die  Reisekosten.  Kleinere  Posten  betreffen  die  Bedürfnisse
zur  Garderobe,  Bijouteriewaren  und  Nippes,  Silbergeschirr,  allerhand
Mobilien,  die  Kabinettsbibliothek,  Kupferstiche,  Zeitungen  und  Journale ­
  usf. 80  Man  könnte  glauben,  die  Kabinettskasse  sei  eine  Privatkasse ­
  des  Regenten  gewesen.  Es  bestand  aber  keine  eigentliche
Trennung  zwischen  Staats-  und  Privatvermögen.  Der  Landgraf  oder
der  Kurfürst  konnte  in  seiner  Eigenschaft  als  Staatsoberhaupt  auch
über  die  Kriegs-  und  Kammerkasse  ohne  Zuziehung  der  Landstände
verfügen.  Umgekehrt  wurde  auch  die  Kabinettskasse  gelegentlich
            
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