Full text: Finanzwissenschaft

80 2. Buch. Die verfassungsmäßige Ordnung des Staatshaushaltes u. das Budget. 
hat, während natürlich die Berechtigung der Ansätze des Budgets, 
das ja von der gesetzgebenden Gewalt ausging, nicht mehr in Frage 
kommt. Es handelt sich also um die Frage der Übereinstimmung 
der gesetzgebenden und vollziehenden Gewalt, der Übereinstimmung 
von Gesetz und Verordnung. Hierfür trägt die Regierung die 
politische Verantwortlichkeit. Wenn man manchmal unter politischer 
Kontrolle die allgemeine Kontrolle von seiten der Wähler, der 
Steuerzahler, der öffentlichen Meinung und ihrer Organe — Presse 
usw. — versteht, so ist dies wohl keine richtige Bezeichnung. 
Die fachgemäße bureaukratische Kontrolle ist von der kon 
stitutionellen gänzlich verschieden. Sie läßt sich nach folgenden 
Gesichtspunkten einteilen: 1. allgemeine, automatische Kontrolle, 
welche sich aus dem bureaukratischen Instanzenzug ergibt, indem 
die höhere Behörde die untere Behörde, jede Behörde die mit ihr 
zusammenwirkende kontrolliert. Sie ist automatisch, weil sie sich 
aus der Beziehung der Behörden zueinander, aus der Neben- und 
Unterordnung derselben ergibt. Hiervon unterscheidet sich die be 
sondere Kontrolle, die sich nach folgenden Gesichtspunkten gliedert: 
a) die Kassenkontrolle. Sie untersucht das Gebaren der Kassen, 
die Übereinstimmung der Einnahmen, Ausgaben mit den Büchern 
und Belegen und die Beobachtung der für die Gestion bestehenden 
Regeln; b) die administrative Kontrolle. Sie untersucht das Ge 
baren der anweisenden Behörden, die Übereinstimmung mit den 
Gesetzen und Verordnungen und die Zweckmäßigkeit der Ver 
fügungen. Die Kassenkontrollen versehen die Kassenkontrolleure, 
die administrative und konstitutionelle Kontrolle der oberste oder 
Staatsrechnungshof resp. in letzter Instanz der gesetzgebende Körper. 
Die Kassenkontrolle besteht aus zwei Funktionen: a) die Kassen 
revision, welche den Stand der Kasse mit den Kassenbüchern ver 
gleicht; b) die Verrechnungskontrolle, welche die Verwendung der 
Gelder, deren Übereinstimmung mit den Belegen untersucht. Die 
letztere besteht wieder aus drei Momenten: a) die Rechnungskon 
trolle, welche die Richtigkeit der Rechnungsoperationen prüft; 
b) die Kontrolle des Verfahrens, welche das Verfahren materiell 
prüft, sowie dessen Übereinstimmung mit den Rechnungen und Be 
legen; c) die formelle Kontrolle, welche die Beobachtung der be 
stehenden Regeln untersucht. Das Kontrollverfahren konstatiert 
entweder die ordnungsmäßige Verwaltung oder nicht, in welch 
letzterem Falle Aufklärung verlangt wird; wird diese akzeptiert, so 
wird dem Organ die Absolution erteilt, wo nicht, so wird das Ver 
fahren fortgesetzt. 
In manchen Staaten schließt die Kontrolle des Staatshaushalts-
	        
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