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3. Buch. Die Staatsausgaben.
und das öffentliche Lieferungswesen — letzteres namentlich mit
Hinsicht auf den Heeresbedarf — bezeichnet. Stein weist auch im
einzelnen nach, wie das Budgetwesen ursprünglich von den Einnahmen
ausgeht und erst später auch die Ausgaben umfaßt. Die neueren
Autoren — Wagner, Jeze — weisen der Untersuchung der Aus
gaben ihren entsprechenden Platz an und hat namentlich Wagner
das Verdienst, die schwierigen Fragen der Staatsausgaben in einer
bisher vermißten, hier und da vielleicht schon zu weitgehenden
Gründlichkeit dargestellt zu haben. Auch die neuere englische
Finanzwissenschaft fordert die Behandlung der Ausgaben. So sagt
Bastable: Die Probleme der Ausgaben sind ebensosehr finanzielle
Probleme wie die der Einnahmen. Dem schließt sich Nicholson
an, indem er sagt, beide Gegenstände sind koordinierter Natur.
Eine Ausnahme bildet Leroy-Beaulieu, der die Finanzwissenschaft
als die Wissenschaft von den öffentlichen Einkünften definiert. Auch
die Hineinziehung der Finanzverwaltung mißbilligt er.
2. Die Staatsausgaben können wir nach vielerlei Gesichtspunkten
unterscheiden: 1. Wir können vor allem unterscheiden zwischen
Ausgaben und Kosten. Kosten sind solche Ausgaben, welche
bei Verwirklichung eines Staatszweckes auftauchen, Ausgaben sind
z. B. die Zinsen der Staatsschulden. Unter den Staatsausgaben
verstehen wir streng genommen nur den bei Erfüllung der Staats
zwecke sich ergebenden in Geld ausgedrückten Bedarf. Daher um
fassen die Staatsausgaben so genommen nicht den ganzen Bedarfs
denn hierzu gehören die gesamten Opfer, die eventuell keine neun
Geldausgabe verursachen, also z. B. die aus der Nutzung des Staats
vermögens sich ergebende Deckung der Bedürfnisse, ferner Natural
leistungen der Staatsbürger, z. B. Naturalfronde, unentgeltliche Ver
seilung von Ämtern usw. 2. Produktive und unproduktive
Ausgaben. Bei dieser Unterscheidung können wir die engere
wirtschaftliche oder die weitere kulturelle Bedeutung vor Augen
halten. Im engeren Sinne können nur die für wirtschaftliche Zwecke
gemachten, die wirklich wertschaffenden Ausgaben als produktive
betrachtet werden. Da der größte Teil der Staatsausgaben nur
mittelbar der Wertproduktion dient, so müßte entweder jede Aus
gabe als produktiv bezeichnet werden, welche zur Erfüllung irgend
welches Staatszweckes zweckmäßig verwendet wird, oder müßte die
Unterscheidung fallen gelassen werden, da ja sonst der größte Teil
der Staatsausgaben als unproduktiv bezeichnet werden müßte, weil
die meisten nichtwirtschaftlichen Zwecken dienen. 3. Die staat
lichen Ausgaben können unterschieden werden als solche, die mit
den Aufgaben der Verfassung oder mit denen der Regierung