Drittes Buch.
Die Staatsausgabe».
I. Abschnitt.
Allgemeine Lehren.
1. Indem wir auf die Behandlung der Staatsausgaben eingehen,
ist vorerst die Frage zu erörtern, ob die Untersuchung der Staatsausgaben
überhaupt zu den Problemen der Staathaushaltslehre
gehört?
Von wenigen Ausnahmen abgesehen — und zu diesen Ausnahmen
gehört vor allem Smith, bei dem sogar der die Ausgaben
behandelnde Teil umfangreicher ist als der die Einnahmen betreffende
— behandeln die Autoren der Finanzwissenschaft nur die
die Staatseinnahmen betreffenden Lehren. Und dies hat seine gewisse
Berechtigung. Die Staatshaushaltslehre kann sich nicht mit
den prinzipiellen Fragen der Ausgabenwirtschaft befassen. Diese Probleme
gehören in das Bereich anderer Wissenschaften, so namentlich
der Verwaltungslehre. Ob der Staat die Industrie befördere,
ob er zur Sozialversicherung beitrage, ob er für den Volksunterricht
sorge, ob er sich mit Gesundheitspflege befasse, ob die Prozeßordnung
das mündliche Verfahren akzeptiere, ob die allgemeine Wehrpflicht
einzuführen sei oder nicht, wie die Gefängnisse einzurichten
sind usw., das sind nicht Fragen der Finanzwissenschaft, aber alle
auf diesem Gebiete getroffenen Maßnahmen haben ihre finanziellen
Folgen. Mit diesen Folgen hat sich dann die Finanz Wissenschaft
zu befassen. Sie hat namentlich das Wort, wenn einmal die prinzipiellen
Fragen entschieden sind, diese finanziellen Folgen in Betracht
zu ziehen, eventuell kann auch schon vorher bei Entscheidung
der prinzipiellen Fragen auch das finanzielle Moment ins Gewicht
fallen. Dann hat die Finanzwissenschaft zu entscheiden, wie bei