Full text : Finanzwissenschaft

Drittes  Buch.

Die  Staatsausgabe».
I.  Abschnitt.
Allgemeine  Lehren.
1.  Indem  wir  auf  die  Behandlung  der  Staatsausgaben  eingehen,
ist  vorerst  die  Frage  zu  erörtern,  ob  die  Untersuchung  der  Staatsausgaben ­
  überhaupt  zu  den  Problemen  der  Staathaushaltslehre
gehört?
Von  wenigen  Ausnahmen  abgesehen  —  und  zu  diesen  Ausnahmen ­
  gehört  vor  allem  Smith,  bei  dem  sogar  der  die  Ausgaben
behandelnde  Teil  umfangreicher  ist  als  der  die  Einnahmen  betreffende ­
  —  behandeln  die  Autoren  der  Finanzwissenschaft  nur  die
die  Staatseinnahmen  betreffenden  Lehren.  Und  dies  hat  seine  gewisse ­
  Berechtigung.  Die  Staatshaushaltslehre  kann  sich  nicht  mit
den  prinzipiellen  Fragen  der  Ausgabenwirtschaft  befassen.  Diese  Probleme ­
  gehören  in  das  Bereich  anderer  Wissenschaften,  so  namentlich ­
  der  Verwaltungslehre.  Ob  der  Staat  die  Industrie  befördere,
ob  er  zur  Sozialversicherung  beitrage,  ob  er  für  den  Volksunterricht
sorge,  ob  er  sich  mit  Gesundheitspflege  befasse,  ob  die  Prozeßordnung ­
  das  mündliche  Verfahren  akzeptiere,  ob  die  allgemeine  Wehrpflicht ­
  einzuführen  sei  oder  nicht,  wie  die  Gefängnisse  einzurichten
sind  usw.,  das  sind  nicht  Fragen  der  Finanzwissenschaft,  aber  alle
auf  diesem  Gebiete  getroffenen  Maßnahmen  haben  ihre  finanziellen
Folgen.  Mit  diesen  Folgen  hat  sich  dann  die  Finanz  Wissenschaft
zu  befassen.  Sie  hat  namentlich  das  Wort,  wenn  einmal  die  prinzipiellen ­
  Fragen  entschieden  sind,  diese  finanziellen  Folgen  in  Betracht ­
  zu  ziehen,  eventuell  kann  auch  schon  vorher  bei  Entscheidung
der  prinzipiellen  Fragen  auch  das  finanzielle  Moment  ins  Gewicht
fallen.  Dann  hat  die  Finanzwissenschaft  zu  entscheiden,  wie  bei
            
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