V. Abschnitt. Ausgaben für die Führung u. Verwaltung des Staatshaushaltes. 105
V. Abschnitt.
Ausgaben für die Führung und Verwaltung
des Staatshaushaltes.
Führun" und Verwaltung des Staatshaushaltes nehmen natürlich
einen ansehnlichen Verwaltungsorganismus in Anspruch, dessen
Tätigkeit mit bedeutenden Kosten verbunden ist. Diese Kosten sind
gewissermaßen die Produktionskosten, die Gestehungskosten der
Staatseinnahmen, physikalisch ausgesprochen die Reibungskoeffizienten
der motorischen Effekte einerseits der finanziellen Saugapparate,
andererseits der staatlichen Blutgefäße, die die finanziellen
Blutkörper dorthin führen, wo dieselben nötig sind Denn es ist
eine Einseitigkeit, die Verwaltungskosten des Staatshaushaltes nur
nach den Kosten der Einnahmeverwaltung zu berechnen, es gehören
auch jene Organe eigentlich zu den Organen des Staatshaushaltes,
welche die Verwendung der Ausgaben besorgen, die aber den einzelnen
Ministerien angegliedert sind. Denn selbstverständlich besteht
jeder Haushalt, der staatliche sowohl wie der private, aus
Einnahmen und Ausgaben. Jedes Fachministerium ist, wie ein
Schriftsteller bemerkt, ein Ministerium für Ausgaben. Hierfür hat
jedes Ministerium in der Regel seine eigenen Organe (Kassa, Buchhaltung
usw.). Will ich nun wissen, welches die mit der Verwaltung
des Staatshaushaltes verbundenen Kosten sind, so müssen
natürlich auch die Kosten dieser Organe hierher gerechnet werden.
Hierher müßte man ferner rechnen die Ausgaben für jene Einnahms-Hellen
die aus gewissen Gründen anderen Ministerien angegliedert
ind wie Eisenbahnen, Post, Telegraph, Telephon, Forste Gestüte,
Fabriken usw. Ja, eigentlich mußten z. B. auch jene O g
anderer Verwaltungszweige hierher gerechnet werden die mit d
Verwaltung der Gebühren beschäftigt sind. Zu den Kosten des Staatshaushaltes
gehören zum Teil die Kosten des obersten Staatsrechnung«-hofes,
des Finanzverwaltungsgerichtshofes usw. Natürlich m
eine genaue Darstellung der Kosten der finanziellen Verwaltung
auch jene Kosten umfassen, die die Selbstverwaltungskorper
Vollzug der staatlichen Einnahmen zu tragen haben. Andererseits
sind nicht zu den eigentlichen Verwaltungskosten zu rechnen ie
Ausgaben für Monopole und Staatsbetriebe, die in den damit geschaffenen
Einnahmen ihre Deckung finden, also im strengste
Sinne wirtschaftliche Produktionskosten sind. Auf dieser Basis em
vollständiges Bild von den Kosten der Verwaltung des Staatshaushaltes
zu geben, ist faktisch unmöglich. In der Regel begnügt man