Full text : Finanzwissenschaft

A.  III.  Abschnitt.  Die  Steuer  als  wirtschaftliche  Funktion.  217
herstellung  der  Verfassung  im  Jahre  1867  beginnt  die  schon  der
unmittelbaren  Vergangenheit  angehörende  Epoche.
Blicken  wir  auf  die  hier  kurz  skizzierte  (Jeschichte  des  Steuerwesens ­
  zurück,  so  sehen  wir,  wie  eng  dasselbe  mit  den  politischen
Einrichtungen  und  insbesondere  auch  mit  der  Wehrverfassung  zusammenhängt. ­
  Die  Steuergeschichte  ist  ein  Resultat  der
wirtschaftlichen  Entwicklung,  der  sozialen  Gliederung, ­
  der  politischen  Verfassung  und  der  militärischen ­
  Machtgestaltung.  Die  Steuerlast  wird  zum  großen
Teile  vorerst  auf  jene  Klassen  abgewälzt,  die  an  der  Ausübung  der
politischen  Rechte  keinen  Anteil  haben.  Die  Steuerbewilligung  ist
das  Recht  des  Adels,  das  von  den  politischen  Körperschaften  ausgeübt ­
  wird.  Das  Steuerwesen  gelangt  zu  seiner  vollen  Entwicklung
mit  der  Einführung  des  Systems  der  stehenden  Heere.

ITT.  Abschnitt.
Die  Steuer  als  wirtschaftliche  Funktion.
1.  Die  Steuer  hat  außer  dem  finanziellen  auch  den  Charakter
einer  speziellen  wirtschaftlichen  Funktion  und  kann  auch  unter
diesem  Gesichtspunkte  betrachtet  werden.  Was  ist  demnach  die
Steuer,  wenn  wir  dieselbe  in  die  Kette  der  wirtschaftlichen  Vorgänge
hineinstellen,  und  dieselbe  nach  ihrer  wirtschaftlichen  Rationalität
untersuchen?  Da  der  Lebenslauf  des  Gutes  die  Stadien  der  Produktion, ­
  des  Verkehrs,  der  Einkommenverteilung  und  des  Verbrauches ­
  durchmacht,  wo  die  Beziehung  und  Bedeutung  des  Gutes
sich  stets  ändert,  obwohl  es  nur  dasselbe  Gut  ist  um  das  es  sich
handelt,  so  wird  die  Steuer  als  wirtschaftliche  Funktion  gleichfalls
diese  verschiedenen  Seiten  des  wirtschaftlichen  Lebens  aufweisen.
Sie  wird  sich  uns  als  eine  Erscheinung  der  Produktion,  des  Verkehrs, ­
  der  Einkommenverteilung,  des  Verbrauches  darstellen.  Die
meisten  Theorien  wollen  aber  in  der  Regel  nur  eine  Seite  in  Betracht ­
  ziehen.  So  begegnen  wir  der  Theorie,  die  die  Steuer  rein
als  eine  Erscheinung  des  Produktionslebens  auffaßt.  Dementsprechend
befördert  der  Staat  durch  seine  mittelst  der  Steuer  alimentierten
Institutionen  die  Produktion,  befördert  die  Entwicklung  der  Produktionskräfte, ­
  schafft  die  Vorbedingungen  der  planmäßigen,  gesicherten, ­
  ununterbrochenen  Gütererzeugung.  Mit  einem  Worte
            
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