Full text : Finanzwissenschaft

I.  Abschnitt.  Grundbegriffe.

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überschreiten  in  großem  Maße  die  Grenzen,  die  einer  Generation
gesetzt  sind,  und  erfordern  eine  solche  Organisation,  eine  solche
Tätigkeit,  welche  der  Natur  der  staatlichen  Individualität  entspricht.
Jener  ununterbrochene  Prozeß,  dessen  Zweck  es  ist,  die  äußeren
Bedingungen  dieser  Lebensaufgaben  zu  sichern,  begleitet  die  Erfüllung ­
  dieser  Lebensaufgaben  sowohl  beim  Staat  wie  beim  Individuum. ­
  Die  äußeren  Bedingungen  des  staatlichen  Lebens  erscheinen
im  staatlichen  Leben,  ebenso  wie  im  Leben  des  Individuums,  als
Bedürfnisse  und  zwar  als  staatliche  Bedürfnisse.  Mit  der  Befriedigung ­
  dieser  Bedürfnisse  beschäftigt  sich  jene  wirtschaftliche
Tätigkeit  des  Staates,  welche  wir  Staatshaushalt  nennen.  Der
Staatshaushalt  ist  daher  das  Ergebnis  der  Natur  des  staatlichen,
materiellen  Seins,  und  dessen  Aufgabe  ist  die  Herbeischaffung  der
äußeren,  wirtschaftlichen  Mittel  und  Bedingungen  des  staatlichen
Lebens.
Der  Staat  als  die  Personifikation  des  materiellen  Seins,  welches
die  Gesamtheit  des  Volkes  in  sich  faßt,  befriedigt  in  weiten  Gebieten ­
  seiner  Tätigkeit  nicht  nur  seine  eigenen  Bedürfnisse,  sondern
auch  die  der  einzelnen  Individuen.  Jener  Teil  der  Bedürfnisse,
welcher  aus  der  Zusammengehörigkeit,  aus  dem  sozialen  Zusammenschluß ­
  folgt  und  dessen  zweckmäßige  Befriedigung  in  einem  gewissen ­
  Stadium  der  sozialen  Entwicklung  nur  mittels  staatlicher
Institutionen  möglich  ist,  bildet  die  Gemeinbedürfnisse,  welche
an  manchen  Punkten  mit  den  staatlichen  Bedürfnissen  ganz  zusammenfließen. ­

Von  diesen  Bedürfnissen  sind  wieder  jene  zu  unterscheiden,
welche  nicht  sozialer  Natur,  sondern  gänzlich  oder  zum  großen
Teile  individueller  Natur  sind,  für  deren  Befriedigung  aus  Zweckmäßigkeitsgründen ­
  gleichfalls  der  Staat  sorgt,  wenigstens  auf  gewissen ­
  Stufen  der  Entwicklung.  Es  sind  dies  die  öffentlichen
Bedürfnisse.
Die  Befriedigung  der  Staatsbedürfnisse,  der  Gemeinbedürfnisse, ­
  der  öffentlichen  Bedürfnisse  bildet
den  Gegenstand  der  Staatswirtschaft.
Manche  Finanztheoretiker  haben  es  versucht,  die  staatlichen
Bedürfnisse  aus  dem  Gegensatz  von  Individualismus  und  Kommunismus ­
  zu  erklären;  doch  ist  dies  ein  falscher  Standpunkt,  schon
aus  dem  Grunde,  da  ja  vom  Standpunkte  des  Zweckes  der  Kollektivismus ­
  nichts  anderes  ist  als  der  Individualismus;  er  ist  nur  eine
andere  Organisationsform,  aber  sein  Zweck  ist  derselbe  wie  der  des
Individualismus,  nämlich  Beförderung  des  Wohles  der  Individuen.
Eher  könnte  vom  Gegensatz  des  Individualismus  und  Nationalismus
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