Object : Banking standards under the federal reserve system

14

Jahr

Männer

Frauen

1912

Cts.

40,0

Cts.  29,1

1913

40,1

„  28,9

1914

»

42,5

„  31,6

1915

43,1

„  32,2

1916

47,7

„  32,9

1917

„

60,8

„  45,0

1918

„

75,6

„  52,7

1919  Juni

”

106,5

„  81,7

Ab  1.  Oktober

1917

wurden

folgende  Maximalstundenlöhne

  festgesetzt:
für  ungelernte  bezw.  angelernte  Frauen  Fr.  0,48
»  „  Männer  „  0,70
gelernte  Arbeiter  „  0,90
In  besonderer  Weise  suchte  die  Betriebsleitung  daneben ­
  dem  Ernste  der  Zeit  Rechnung  zu  tragen  durch
Gewährung  von  regelmäßigen,  außerordentlichen  Teuerungszulagen, ­
  die  zu  den  obigen  Normal-  bezw.  Maximalstundenlöhnen ­
  hinzuzurechnen  sind.  Nachdem  man
mit  7  Cts.  Teuerungszulage  per  Arbeitsstunde  den  Anfang ­
  gemacht,  wurde  dieselbe  von  Mitte  Juni  1917  hinweg ­
  auf  10  Cts.  erhöht;  ab  1.  Oktober  1917  wurde  der
Teuerungszuschlag  auf  15  Cts.  angeseßt;  vom  3.  Mai
1918  an  auf  18  Cts.  für  die  Verheirateten  und  17  Cts.
für  die  Ledigen,  und  vom  22.  Juli  1918  an  bis  1.  Mai
1919  wurde  eine  einheitliche  Teuerungszulage  von
20  Cts.  per  Arbeitsstunde  für  alle  Arbeiter  und  Arbeiterinnen ­
  gewährt  und  außerdem  Fr.  4.  —  per  Zahltag
(alle  14  Tage)  für  jedes  noch  schulpflichtige  Kind.  Um
welche  Beträge  es  sich  bei  diesen  Teuerungszulagen
handelte,  erhellt  am  besten  aus  den  nachstehenden
Ziffern:
            
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