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wirklichung zu bringen suchte, um dadurch die scheinbar
divergierenden Interessen von Kapital, Arbeit und
Unternehmungsgeist auf dem Boden harmonischer Zusammenarbeit
und gegenseitigen Verständnisses zu
verbinden. Als Ausgangspunkt für die Gewinnbeteiligung
für die Arbeiterschaft hat man in den lebten
Jahren den wirklich verdienten Brutto-Lohn eines jeden
Arbeiters angenommen, wobei je nach der Dauer der
Dienstzeit, unter zwei und mehr als zwei Jahren und
dem Zivilstand, jedoch ohne Rücksicht auf das Geschlecht,
bestimmte Promille-Säge des Jahreslohnes
berechnet wurden und auf diese Weise Gewinnanteile
in Höhe von Fr. 50.— bis 150.— an die einzelnen Arbeiter
und Arbeiterinnen zur Auszahlung gelangen konnten.
Jahr für Jahr ist die Verwaltung der Tobler-Gesellschaft
bestrebt gewesen, von sich aus die Wohlfahrt
ihrer Arbeiterschaft zu fördern. Die Krönung der
bisherigen Entwicklung bildet die von der Generalversammlung
im Jahre 1917 gutgeheißene Errichtung
eines Arbeiterhifsfonds, der 1917 und 1918 mit je
Fr. 100,000.—, 1919 mit Fr. 300,000.— dotiert wurde,
sodaß er nunmehr die Höhe von einer halben Million
Franken erreicht hat. Damit wird nun auch das aktuelle
Sozial-Problem der Kapitalbeteiligung des Personals
und der Arbeiterschaft am Unternehmen zur Tatsache,
indem gewisse Teile des Fonds in Obligationen oder
Prioritätsaktien der Gesellschaft selbst angelegt, die
Arbeiterschaft und das Personal als Kollektivität zu
Mitteilhabern an der Unternehmung machen.
Nach einem Verwaltungsrats-Beschluss vom laufenden
Jahre wird der Hilfsfonds unter dem Namen
„Allgemeiner Hilfsfonds für die Arbeiter und Ange