Full text : Die Entwicklung der Tobler-Unternehmung und ihrer Arbeiter-Fürsorge und Wohlfahrtseinrichtungen

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wirklichung  zu  bringen  suchte,  um  dadurch  die  scheinbar ­
  divergierenden  Interessen  von  Kapital,  Arbeit  und
Unternehmungsgeist  auf  dem  Boden  harmonischer  Zusammenarbeit ­
  und  gegenseitigen  Verständnisses  zu
verbinden.  Als  Ausgangspunkt  für  die  Gewinnbeteiligung ­
  für  die  Arbeiterschaft  hat  man  in  den  lebten
Jahren  den  wirklich  verdienten  Brutto-Lohn  eines  jeden
Arbeiters  angenommen,  wobei  je  nach  der  Dauer  der
Dienstzeit,  unter  zwei  und  mehr  als  zwei  Jahren  und
dem  Zivilstand,  jedoch  ohne  Rücksicht  auf  das  Geschlecht, ­
  bestimmte  Promille-Säge  des  Jahreslohnes
berechnet  wurden  und  auf  diese  Weise  Gewinnanteile
in  Höhe  von  Fr.  50.—  bis  150.—  an  die  einzelnen  Arbeiter
und  Arbeiterinnen  zur  Auszahlung  gelangen  konnten.
Jahr  für  Jahr  ist  die  Verwaltung  der  Tobler-Gesellschaft
  bestrebt  gewesen,  von  sich  aus  die  Wohlfahrt
ihrer  Arbeiterschaft  zu  fördern.  Die  Krönung  der
bisherigen  Entwicklung  bildet  die  von  der  Generalversammlung ­
  im  Jahre  1917  gutgeheißene  Errichtung ­
  eines  Arbeiterhifsfonds,  der  1917  und  1918  mit  je
Fr.  100,000.—,  1919  mit  Fr.  300,000.—  dotiert  wurde,
sodaß  er  nunmehr  die  Höhe  von  einer  halben  Million
Franken  erreicht  hat.  Damit  wird  nun  auch  das  aktuelle
Sozial-Problem  der  Kapitalbeteiligung  des  Personals
und  der  Arbeiterschaft  am  Unternehmen  zur  Tatsache,
indem  gewisse  Teile  des  Fonds  in  Obligationen  oder
Prioritätsaktien  der  Gesellschaft  selbst  angelegt,  die
Arbeiterschaft  und  das  Personal  als  Kollektivität  zu
Mitteilhabern  an  der  Unternehmung  machen.
Nach  einem  Verwaltungsrats-Beschluss  vom  laufenden ­
  Jahre  wird  der  Hilfsfonds  unter  dem  Namen
„Allgemeiner  Hilfsfonds  für  die  Arbeiter  und  Ange ­
            
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