Full text : Finanzwissenschaft

A.  IX.  Abschnitt.  Die  Besteuerungsgrenze.

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Die  Steuerlast  hat  sich  in  diesen  18  Jahren  um  mehr  als
25  Prozent  erhöht,  am  stärksten  aber  in  den  13  Jahren  von  1901
bis  1913,  jedes  Jahr  bringt  daher  eine  Erhöhung  der  Steuerlast
um  etwa  2  Prozent.  Wenn  wir  annehmen,  die  jährliche  Zunahme
des  Nationaleinkommens  entspricht  demselben  Percentuale  —  nach
den  neueren  Berechnungen  ')  ist  dieselbe  sogar  höher  anzusetzen,  —
so  ist  in  diesem  Falle  die  Besteuerungsgrenze  unverrückt  geblieben. ­

Bei  einer  Bevölkerung  von  20  Millionen  beträgt  per  Kopf  der
Bevölkerung  die  Besteuerung  38,5  Kronen,  was  bei  einem  durchschnittlichen ­
  Einkommen  von  350  Kronen  eine  Belastung  von
11  Prozent  beträgt,  was  jedenfalls  als  keine  übermäßige,  wenn  auch
nicht  ganz  geringe  Belastung  bewertet  werden  kann,  namentlich
vom  Standpunkte  der  geringeren  Steuerkräfte.
Empirisch  gibt  sich  die  Annäherung  an  die  Besteuerungsgrenze
oder  deren  Erreichung  durch  den  Widerstand  der  Steuerkräfte,
die  Unergiebigkeit  der  überarbeiteten  Steuerquellen,  Unbotmäßigkeit ­
  gegenüber  den  Steuerbehörden,  Auswanderung,  politische  Unruhen, ­
  zu  Zeiten  Revolutionen  kund.  Wirtschaftlich  führt  dieser
Zustand  zu  einer  Überspanntheit  und  Gefährdung  der  Produktivkräfte, ­
  wie  ja  das  Auftreten  der  physiokratischen  Schule  in  Frankreich ­
  hauptsächlich  mit  dem  Umstande  zusammenhing,  daß  das
Steuersystem,  die  Besteuerungsgrenze  überschreitend,  das  Anlagekapital, ­
  den  Fond  zur  Bestreitung  der  Produktionskosten  angriff.
In  der  Frage  der  Höhe  des  Steuersatzes  kann  man  kaum  über
Allgemeines  hinwegkommen.  Soviel  läßt  sich  feststellen,  daß  der
Steuerfuß  im  allgemeinen  mäßig  sein  soll.  Die  Gerechtigkeit  fordert
dies  namentlich  bei  den  Verzehrungssteuern,  besonders  bei  jenen,
welche  Gegenstände  des  allgemeinen  Bedarfs  treffen,  während  bei
Genußmitteln  und  Gegenständen  des  Aufwandes  der  Steuerfuß
höher  sein  mag.  Bei  den  direkten  Steuern  darf  der  Steuerfuß  eine
mäßige  Höhe  in  der  Regel  deshalb  nicht  überschreiten,  weil  er
sonst  zu  dem  Bestreben  führt,  die  Steuer  zu  umgehen.  Wagner
wünscht  eingehende  statistische  Aufnahmen,  um  diese  Frage  einigermaßen ­
  lösen  zu  können.  Übrigens  müßte  seiner  Ansicht  nach *  2 )
der  Festsetzung  der  Steuersätze  die  Entscheidung  darüber  vorausgehen, ­
  in  welchem  Verhältnis  der  Gesamtertrag  jeder  Steuergattung
und  einzelner  Steuern  zur  Deckung  des  ganzen  Steuerbedarfs  ungefähr ­
  beitragen  soll.  Damit  stehen  wir  aber  wieder  vor  außer-')

  Fellner,  Das  Nationaleinkommen  Ungarns  und  Österreichs  (Wien  1917).
2 )  Finanzwissenschaft,  II.  Teil  8.  593.
            
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