Full text : Finanzwissenschaft

A.  IX.  Abschnitt.  Die  Besteuerungsgrenze.

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Steuer-  und  gebührenfrei.  Dasselbe  gilt  in  vielleicht  noch  höherem
Maße  von  dem  Verhalten  der  naturwirtschaftlichen  Einkommen  bei
einer  Einkommensteuer. 1 )  Mit  Recht  nannte  man  oft  die  Einkommensteuer ­
  eine  Steuer  der  städtischen  Bevölkerung.  Schon  aus  dem
Gtrunde,  weil  die  Steuerverwaltung  gegenüber  den  auf  dem  Lande
zerstreut  wohnenden  Steuersubjekten  größeren  Schwierigkeiten  begegnet, ­
  als  bei  der  dicht  wohnenden  Stadtbevölkerung.  Dazu  kommt,
daß  bei  dem  geringen  allgemeinen,  und  namentlich  wirtschaftlichen
Bildungsgrade  der  ländlichen  Bevölkerung  diese  selbst  über  die
Einkommensverhältnisse  nicht  genügend  orientiert  ist.  Schon  der
Begriff  des  Einkommens  ist  für  dieselbe  weniger  klar.  Genaue  Buchführung ­
  über  Einkommen,  Ausgaben,  Produktionskosten  sind  selten.
Ein  großer  Teil  des  Einkommens  ist  in  seinen  naturalen  Bestandteilen ­
  nicht  abschätzbar,  in  seinen  einzelnen  Elementen  geringwertig.
Die  gewonnenen  Produkte  werden  oft  ganz  oder  zum  großen  Teile
in  der  eigenen  Wirtschaft  verzehrt.  Ein  Staat,  der  noch  überwiegend ­
  im  Stadium  der  Naturalwirtschaft  steckt,  wird  die  Steuerkräfte ­
  nur  schwer  und  nur  mit  Ertragssteuern  einigermaßen  erreichen.
Es  ergibt  sich  daraus  eine  Differenz  in  der  Inanspruchnahme  der
auf  natural  wirtschaftlicher  und  auf  geldwirtschaftlicher  Basis  stehenden
Wirtschaften.

IX.  Abschnitt.
Die  Besteuerungsgrenze.
Die  großen  Anforderungen  des  Weltkrieges  lenken  auf  das
Problem  der  Besteuerungsgrenze  der  Völker  hin.  Auch  bisher  war
dieses  Problem  nicht  unbeachtet.  Einzelne  Autoren  versuchten
zahlenmäßig,  percentuell  festzustellen,  bis  zu  welchem  Grade  das
Nationaleinkommen  und  das  Nationalvermögen  mit  Steuern  belastet ­
  werden  können.  Im  allgemeinen  läßt  sich  folgendes  sagen.
Die  Besteuerungsgrenze  liegt  dort,  wo  die  Privatwirtschaft  in  ihren  j
notwendigen  Funktionen  der  Erhaltung,  Sicherung  und  Entwicklung  |
der  individuellen  Wirtschaft  gefährdet  ist.  Freilich  kann  hier  die  }
Frage  entstehen,  ob  das  Verhältnis  nicht  umgekehrt  werden  soll,
wonach  erst  für  die  Erhaltung  und  Sicherung  des  Staates,  als  un-1
 )  Auf  diesen  Umstand  wurde  schon  von  verschiedener  Seite  hingewiesen
(Schäfile,  Wieser  usw.).
            
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