Full text : Finanzwissenschaft

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1.  Buch.  Einleitende  Lehren.

langen  nur  jene,  die  wie  Sax,  Mazzola  usw.  in  den  Gemeinbedürfnissen ­
  nur  die  kollektive  Befriedigung  der  individuellen  Bedürfnisse ­
  sehen.  Gleichwie  aber  Mazzola  einsieht,  daß  das  Wasser  vom
Standpunkte  des  einen  Bedürfnisses  ein  unmittelbares,  vom  Standpunkte ­
  eines  anderen  Bedürfnisses  ein  mittelbares  Gut  ist,  so  sind
die  Gemeingüter  vom  Standpunkte  des  staatlichen  Lebens  unmittelbare ­
  Güter,  vom  Standpunkte  der  individuellen  Wirtschaft,  deren
Voraussetzung  sie  gleichfalls  sind,  mittelbare  Güter.
Die  auf  die  Befriedigung  der  staatlichen  Bedürfnisse  gerichtete
Tätigkeit  bildet  die  Staatswirtschaft,  deren  Objekt  der  Staatshaushalt. ­
  Die  Aufgabe  der  staatlichen  Wirtschaft  besteht  darin,
durch  Umwandlung  von  privatwirtschaftlichen  Gütern ­
  oder  Werten  in  staatswirtschaftliche  Güter  oder
Werte,  Gemeingüter  zu  schaffen.  Die  privatwirtschaftlichen
Güter  kommen  in  den  staatlichen  Einnahmen  zur  Darstellung,  die
damit  geschaffenen  Gemeingüter  in  den  Ausgaben.  Die  staatliche
Wirtschaft  bildet  eine  ganze  Kette  von  rationellen,  zweckentsprechenden ­
  Tätigkeiten  und  Einrichtungen,  welche  unter  dem  Diktat  des
obersten  wirtschaftlichen  Prinzipes  stehen.  Dem  ökonomischen
Leitgedanken  gemäß  muß  die  staatliche  Wirtschaft  danach  streben,
daß  mit  den  geringsten  Opfern  die  größten  Vorteile  erreicht  werden.
Doch  leidet  das  ökonomische  Axiom  in  der  Staatswirtschaft  eine
gewisse  Beschränkung,  sofern  dasselbe  mit  speziellen  staatlichen
Zwecken  kollidiert,  welche  diese  Beschränkung  notwendig  machen;
so  z.  B.  wenn  der  Staat  bei  seinen  Eisenbahnen  nicht  allein  nach
dem  höchsten  Einkommen  trachtet,  sondern  von  diesem  Ziele  eventuell ­
  im  Interesse  wirtschaftlicher,  kultureller  Aufgaben  absieht.
Sofern  der  Staat  mit  der  Produktion  von  Gütern  höherer  Ordnung
beschäftigt  ist,  stößt  die  Verwirklichung  des  ökonomischen  Axioms
auf  Schwierigkeiten,  denn  in  Ermanglung  eines  gemeinsamen  Nenners
sind  die  Äquivalente  von  Gütern  niedriger  und  höherer  Ordnung
gänzlich  inkommensurabel.  Andererseits  jedoch  bietet  gerade  der
Umstand,  daß  der  Zweck  der  Staatstätigkeit  die  Herstellung  von
Gütern  höherer  Ordnung  ist,  eine  Garantie  für  die  Einhaltung  des
ökonomischen  Axioms,  dessen  Kriterium  einerseits  darin  besteht,
daß  jene  Güter  für  die  Erhaltung  des  Staates  notwendig  sind,
andererseits  darin,  daß  die  Einzelwirtschaften  in  der  Staatstätigkeit
das  Äquivalent  ihrer  Opfer  erhalten,  was  namentlich  das  leichte
Ertragen  der  Lasten  zu  bezeugen  hat.  Überdies  gibt  es  gewisse
Einrichtungen,  mittels  deren  die  Beobachtung  des  wirtschaftlichen
Axioms  befördert  werden  kann,  was  auch  deshalb  notwendig  ist,
weil  diejenigen,  die  unmittelbar  den  Staatshaushalt  verwalten,  hin-
            
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