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4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
Wirklichkeit, daß die ungarische Besteuerung nichts anderes ist,
als das systemisierte Handwerk, dort zu nehmen, wo nichts ist.“
Das Prinzip der Allgemeinheit der Steuer hat die große poli
tische Bedeutung, daß nur auf dieser Basis die Verschmelzung aller
Klassen der Gesellschaft zu einer Gesellschaft möglich ist und überall
nur im Gefolge dieses Prinzipes zur Wirklichkeit wird.
Gegen das Prinzip der Allgemeinheit der Steuer wurde nicht
nur dadurch gesündigt, daß eine eigentlich auf die Gesamtheit der
Staatsbürger ausgeworfene Steuer von den privilegierten Ständen
nicht getragen wurde, sondern auch dadurch, daß spezielle Steuern
für einzelne Schichten der Staatsbürger eingeführt wurden, gewisser
maßen konfessionelle und Nationalitätensteuern. Eine solche Steuer
war die den Juden auferlegte Toleranzsteuer, die in Galizien von
den Juden bezahlte Kerzensteuer (für jede am Samstag angezündete
Kerze fünf Kreuzer), der in Wien eingeführte Judenzoll, welchen
jeder jüdische Reisende bezahlte, ehe er das Gebiet der Stadt be
trat. So waren in Ungarn nach Acsädy Steuern, die bloß die Ana
baptisten bezahlten, in den ungarischen Städten Taxen, die die
griechischen und serbischen Kaufleute zu zahlen hatten usw.
Eine Verletzung des Prinzipes der Allgemeinheit erfolgt aber
auch durch viele Vorgänge, die gerade in neuerer Zeit auf dem
Gebiete der Besteuerung vorkommen. Die Bewilligung eines Steuer
kontingents ist oft ein Geschenk von Hunderttausenden. Die ehemaligen
Zuckerprämien bedeuteten das Gleiche. Die Nichtbesteuerung der
latenten Reserven der Aktiengesellschaften ist eine weitere Ver
letzung des Prinzipes der Allgemeinheit. Namentlich die Industrie
barone, die Hochfinanz, die Bankokratie wird mit Steuergeschenken
ausgezeichnet. Sie sind im Parlament, in der Presse vorzüglich
vertreten, sie fordern und drohen, während die kleinen Steuerkräfte
kleinlaut beigeben. Der Weltkrieg hat den Heißhunger dieser Kreise
nur angefacht. Wir erinnern hier an die Worte Leroy-Beaulieu’s:
„Noch immer gibt es in Frankreich — so traurig es zu sagen ist —
Industrien, die als adelig, und andere die als bürgerlich, steuer
pflichtig und nach Belieben lehenspflichtig betrachtet werden; den
ersteren bewilligt man Begünstigungen; dies sind die Zucker
raffinerien, die Baumwollwebereien und die Hochöfen. Die zweiten
werden mit Strenge behandelt, wie Personen niedrigen Standes und
ohne Bedeutung.“ 1 )
2. Die Umgestaltung des modernen Staates auf der Basis der
Gleichberechtigung und der Idee des Rechtsstaates führte zum
‘j Traite des finances, L, 8. 660.