Full text : Finanzwissenschaft

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1.  Buch.  Einleitende  Lehren.

daß  der  Staat  in  der  Lage  ist,  die  Taschen  der  Staatsbürger  in
Anspruch  zu  nehmen,  während  das  Individuum  nur  aus  seinen
eigenen  Einnahmen  seine  Bedürfnisse  zu  befriedigen  vermag.  Der
Staat  kann  also  seinen  Bedarf  derart  aufstellen,  daß  er  die  Staatsbürger ­
  verpflichtet,  für  dessen  Deckung  zu  sorgen,  was  natürlich
das  Individuum  nicht  tun  kann.  Aber  auch  hier  muß  vor  Augen
gehalten  werden,  daß  auch  die  Mittel  der  Staatsbürger  begrenzte
sind  und  darum  ist  kein  Staat  in  der  Lage,  seinen  Bedarf  ganz
willkürlich  festzustellen,  da  ja  die  Deckung  besorgt  werden  muß.
Darum  muß  dieser  bis  zur  Trivialität  wiederholte  Unterschied
zwischen  staatlichem  und  privatem  Haushalt  fallen  gelassen  werden 1 ).
Dagegen  bestehen  Unterschiede  zwischen  dem  staatlichen  und  privaten ­
  Haushalt  darin,  daß  der  staatliche  Haushalt  hauptsächlich
auf  abgeleitetem  Einkommen,  der  private  auf  originärem  Einkommen
beruht;  daß  der  private  Haushalt  nach  Überschüssen  und  Vermögensansammlung ­
  trachten  muß,  während  dies  im  staatlichen  Haushalt ­
  nicht  nötig,  ja  oft  nicht  erlaubt  ist;  die  Aufgabe  des  privaten
Haushaltes  ist  die  Befriedigung  der  eigenen  Bedürfnisse,  die  des
staatlichen  Haushaltes  die  Befriedigung  der  staatlichen  und  kollektiven ­
  Bedürfnisse.  Der  Staatshaushalt  unterscheidet  sich  von  dem
privaten  durch  seine  unbeschränkte  Dauer,  in  der  Hegel  auch  durch
seine  Größe,  die  auch  die  Größe  des  ausgedehntesten  privaten
Haushaltes  übertrifft.
Man  muß  den  Umfang  und  die  Verzweigtheit  des  staatlichen
Haushaltes  vor  Augen  halten,  wenn  man  sich  eine  Vorstellung  von
der  finanziellen  Tätigkeit  des  Staates  machen  will.  In  der  staatlichen ­
  Wirtschaft  nimmt  die  Erwerbstätigkeit  stetig  ab;  trotzdem
läßt  es  sich  nicht  behaupten,  daß  diese  Tätigkeit  heute  eine  geringere ­
  ist,  nur  ihr  Terrain  hat  sich  verändert.  Auch  heute  entwickelt ­
  der  Staat  eine  bedeutende  Tätigkeit  auf  dem  Gebiete  der
Landwirtschaft,  der  Forstwirtschaft,  der  Montanwirtschaft.  Auch  auf
dem  Gebiete  der  industriellen  Tätigkeit  begegnen  wir  dem  Staate,  wenn
*)  Beachtenswert  sind  folgende  Bemerkungen  Sidgwicks  (Principles  of  political ­
  economy,  London  1883,  8.  543):  Wir  können  die  Staatsausgaben  nicht  als
solche  betrachten,  die  festgesetzt  sind,  ehe  noch  die  Methoden  der  Deckung  und
deren  Wirkung  in  Betracht  gezogen  sind.  Zweifellos  stellt  sich  praktisch  das
finanzielle  Problem  dem  Staatsmanne  in  dieser  Weise  dar;  theoretisch  aber
müssen  wir  sowohl  Ausgabe  als  Einnahme  so  auffassen,  daß  dieselben  zum  mindesten ­
  eine  Grenze  haben,  innerhalb  welcher  die  Einschränkung  oder  Ausdehnung
der  einen  zum  Teil  abhängt  von  der  Wirkung  der  korrespondierenden  Einschränkung ­
  oder  Ausdehnung  der  anderen;  innerhalb  dieser  Grenze  muß  also  der  mit
einer  additioneilen  Steigerung  der  Ausgabe  für  das  Publikum  sich  ergebende
Gewinn  genau  abgewogen  werden  gegenüber  den  Opfern,  die  unvermeidlich  mit
der  Beschaffung  des  additioneilen  Zuwachses  der  Einnahmen  verbunden  sind.
            
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