I. Abschnitt. Grundbegriffe.
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auch in geringerem Maße. Doch tut sich hier in der Verstaatlichung
der Kraftquellen ein neues, großes Gebiet auf. Um so bedeutender ist
die Tätigkeit des Staates auf dem Gebiete des Verkehrswesens, nament
lich des Eisenbahnwesens, auf dem Gebiete des Bankwesens, des Ver
sicherungswesens, der Schiffahrt usw. Die meisten Güter freilich,
deren der Staat bedarf, muß er aus dem Verkehr beschaffen und so
greift seine Tätigkeit tief in das Getriebe des Verkehrs, in die Bestim
mung der Preise und Löhne usw. ein. Der Staat ist heute der wich
tigste Käufer. Rohstoffe, Hilfsstoffe, Brennstoffe kauft er in großen
Quantitäten, für seine Fabriken, Eisenbahnen und Schiffe braucht
er Kohle und Eisen, für das Heer Bekleidungsgegenstände und
Nahrungsmittel, Waffen und Munition, für seine Amtslokalitäten
braucht er Einrichtungsgegenstände, Möbel, Schreibrequisiten, Be-
leuchtungs- und Heizstoffe, auf allen Gebieten verwendet er eine
Unzahl von höheren und geringeren Arbeitskräften. Seine Nach
frage ist ausschlaggebend für Produktion und Konsumtion, für
Preise und Löhne. Hieraus ergibt sich für den Staat eine außer
ordentlich schwierige, komplizierte Tätigkeit, die tüchtige, gewissen
hafte Kräfte erfordert. Alles muß in den nötigen Quantitäten, in
der rechten Zeit, zum entsprechenden Preise angeschafft, gehörig
aufbewahrt und verwendet werden. Hier berührt sich die staatliche
Tätigkeit mit großen Privatinteressen, die oft nach Ausbeutung des
Staates trachten und Korruption in die Staatsmaschine einpflanzen.
Werden die Anschaffungen im Inlande effektuiert, so bietet dies
der inländischen Produktion Nahrung, während diese entzogen wird,
wenn die Anschaffungen im Auslande geschehen. Alle Käufer,
alle Konsumenten berührt in ihrem Interesse das Preisangebot des
Staates, denn diese Preise werden auch für sie maßgebend sein.
Ja auf manchem Gebiete wird der Einfluß des Staates geradezu
maßgebend sein und es kann ebensogut geschehen, daß er zu hohe,
als daß er zu niedrige Preise bietet. Die Wirkung dieses Ver
haltens pflanzt sich natürlich fort auf die Einkommensverteilung,
auf die Gestaltung des Unternehmergewinnes, des Kapitalzinses und
des Arbeitslohnes. Hier berührt dann der Staat das große soziale
Problem, das er hier günstig und ungünstig beeinflussen kann.
Aber auch auf dem Gebiete des Kreditwesens macht sich die finan
zielle Tätigkeit des Staates geltend, der hier sowohl als Darlehns
nehmer wie als Darlehnsgeber auftritt. Die staatliche Verwaltung
muß also eine genaue Kenntnis haben von dem Geld- und Kapital
markt in seiner ganzen Ausdehnung, eine genaue Kenntnis der
steten Bewegungen auf dem Kapitalmarkt, der Gestaltung des Zins
fußes, der denselben beeinflussenden Momente. Der Staat ist ein