Full text : Finanzwissenschaft

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4.  Buch.  V.  Teil.  Die  Steuern.

Einkommen,  auch  hier  ist  die  Kapitalbildung  überflüssig.  Das  unfundierte ­
  Einkommen  kann  also  nur  dort  eine  Sonderbehandlung
in  Anspruch  nehmen,  wo  zur  Sicherung  der  Zukunft  ein  Teil  des
Einkommens  zur  Kapitalbildung  verwendet  werden  muß.  Doch
kann  auch  hier  wieder  nicht  jeder  beliebige  Teil  des  ersparten  Einkommens ­
  die  Begünstigung  in  Anspruch  nehmen,  denn  dann  könnten
gerade  die  geeignetsten  Steuerquellen  der  Besteuerung  entgehen,
sondern  nur  jener  Betrag,  welcher  nötig  ist,  daß  das  Steuersubjekt
sich  für  Krankheitsfall  und  für  das  Alter  ein  seinem  beruflichen
Einkommen  gleiches  Einkommen  sichere,  ebenso  für  den  Todesfall
seine  Familie  vor  Armut  bewahre  und  die  Erziehungskosten  der  Kinder
bis  zu  ihrem  Heranwachsen  gedeckt  seien.  Da  also  die  Fälle  sehr
verschieden  sich  gestalten,  da  in  vielen  Fällen  fundiertes  und  unfundiertes ­
  Einkommen  nicht  getrennt  werden  können  (Landwirtschaft,
G-ewerbe,  Handel)  verwirft  Yocke  die  Unterscheidung  auf  Grund
der  Qualität  der  Steuerquellen,  sondern  tritt  dafür  ein,  daß  die  die
Steuer  kraft  mindernden  Umstände,  dort  wo  dies  gerechtfertigt  ist,  in
Rücksicht  gezogen  werden.  Für  diese  Auffassung  kann  noch  das
Argument  angeführt  werden,  daß  die  stärkere  Besteuerung  des
fundierten  Einkommens  das  Streben  nach  Kapitalsbildung  schwächen
könnte.  Nun  hat  aber  das  aus  Vermögen  stammende  Einkommen
vom  Standpunkte  der  Besteuerung  den  großen  Vorteil,  daß  derjenige, ­
  der  Vermögen  ansammelt,  dem  Staate  dauernde  Steuerquellen ­
  schafft.  Freilich  sollen  deshalb  die  Vorzüge  des  fundierten
Einkommens  nicht  geleugnet  werden,  selbst  den  großen,  aber  unfundierten ­
  Einkommen  gegenüber,  und  eine  gewisse  Verschärfung
des  Steuerfußes  rechtfertigt  nicht  nur  das  „noblesse  oblige“,  wonach
das  Vermögen  größere  Pflichten  übernehmen  soll,  sondern  auch  der
Umstand,  daß  nach  unten  die  sukzessive  Wirkung  nicht  ausbleibt,
wenn  die  gerechte  Berücksichtigung  der  Vermögensunterschiede
zum  Ausdruck  kommt.
21.  Auch  die  aus  Arbeit,  wirtschaftlicher  Tätigkeit  stammenden
Einkommen  sind  ihrer  Leistungsfähigkeit  nach  nicht  vollkommen
gleich.  Es  gibt  persönliche  Einkommen,  die  vollständig  gesichert
sind  und  solche  die  unsicher,  unbeständig,  wechselnd  sind.  Es  gibt
persönliche  Einkommen,  die  auch  für  die  Zeit  der  Arbeitsunfähigkeit ­
  infolge  von  Krankheit,  Invalidität,  Alter  gesichert  sind,  und
solche,  die  nur  für  die  Zeit  der  Ausübung  des  Berufes  zur  Verfügung ­
  stehen.  Auch  weitere  Unterschiede  ergeben  sich  bei  näherer
Untersuchung  der  Verhältnisse,  das  hängt  eben  mit  dem  Reichtum
des  Lebens  zusammen.  Diese  Unterschiede  können  gewisse  Berücksichtigung ­
  bei  dem  Messen  der  subjektiven  Leistungsfähigkeit
            
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