Full text : Finanzwissenschaft

»

300

4.  Buch.  V.  Teil.  Die  Steuern.

die  Frage  dort,  wo  das  Einkommen  zur  Befriedigung  der  dringendsten
Lebensbedürfnisse  ausreicht,  aber  nach  stattgehabter  Bedürfnisbefriedigung ­
  kein  Giütervorrat  mehr  vorhanden  ist.  In  diesem  Falle
könnte  einfach  behauptet  werden,  daß  der  Staat  kein  Recht  auf
Steuer  hat  einer  Person  gegenüber,  deren  Einkommen  eben  nur
die  Befriedigung  der  dringendsten  Lebensbedürfnisse  gestattet,  die
also  über  sogenanntes  freies  Einkommen  nicht  verfügt.  Durch  die
Besteuerung  solcher  Einkommen  würde  der  Staat  der  betreffenden
Person  die  Befriedigung  der  Lebensbedürfnisse  unmöglich  machen,
wodurch  er  seine  eigenen  höchsten  Interessen  und  Ziele  gefährden
würde.  Dieser  Argumentation  gegenüber  kann  wieder  von  gegenteiliger ­
  Seite  eingewendet  werden,  daß  der  Staat  selbst  zu  den
dringendsten  menschlichen  Bedürfnissen  gehört,  da  der  Kulturmensch
außerhalb  des  Staates  nicht  zu  existieren  vermag,  zur  Deckung  der
Staatsbedürfnisse  müssen  also  auch  diejenigen  Einkommen  beitragen,
die  nur  die  ersten  Lebensbedürfnisse  zu  decken  vermögen.  Es
stehen  hier  zwei  unversöhnlich  scheinende  Gegensätze  einander  gegenüber. ­
  Doch  muß  gesagt  werden,  daß  die  Verletzung  der  letztangeführten ­
  Auffassung  weniger  gefährlich  ist.  Es  muß  gewünscht
werden,  daß  das  allgemeine  Wohlbefinden  auf  solche  Stufe  steige,'
daß  Jedermann  zur  Erhaltung  des  Staates  sein  Scherflein  beitragen
könne.  Wo  dieser  Zustand  nicht  erreicht  ist,  dort  sollen  die
kleinsten  Einkommen,  die  nur  zur  notdürftigen  Befriedigung  der
Lebensbedürfnisse  genügen,  von  der  Steuer  befreit  sein,  von  welchem
Prinzip  nur  dann  Abstand  genommen  werden  könnte,  wenn  sonst
die  Deckung  der  Staatsbedürfnisse  unmöglich  wäre.
Die  Steuerfreiheit  des  Existenzminimums  stützt  sich  außer  den
angeführten  Argumenten  noch  auf  zwei  Voraussetzungen.  Erstens,
daß  es  sich  hier  nur  um  die  Einkommensteuer  handelt,  da  bei
Realsteuern  die  Steuerfreiheit  des  Existenzminimums  rationell  nicht
durchzuführen  ist.  Es  handelt  sich  also  hier  um  die  Steuerfreiheit
bei  den  Personalsteuern  als  direkten  Steuern,  also  natürlich  nicht
um  Steuerfreiheit  bei  den  indirekten  Steuern,  den  Verzehrungssteuern. ­
  Dann  ist  die  Steuerfreiheit  des  Existenzminimums  bei  den
Personalsteuem  noch  damit  begründet,  daß  die  kleinen  Steuerkräfte
bei  den  Verzehrungssteuern  in  höherem  Maße,  ja  oft  progressiv  in
Anspruch  genommen  werden,  da  die  Verzehrungssteuern  zum  Teile
solche  Gegenstände  erfassen,  die  namentlich  in  der  Konsumtion  der
unteren  Klassen  eine  große  Rolle  spielen  und  hier  auch  bei  der
größeren  Prolifikation  die  Zahl  der  Familienglieder  durchschnittlich
größer  ist  als  bei  den  wohlhabenderen  Klassen.  Jenes  von  Held
angeführte  Gegenargument,  daß  die  Besteuerung  schon  deshalb
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.