Full text : Finanzwissenschaft

12  1.  Buch.  Einleitende  Lehren.
dieses  jene  Einkommen,  die  er  als  Repräsentant  des  Staates  genießt.
Die  Zunahme  der  Staatsbedürfnisse  führt  zur  Erweiterung  des  Begriffes ­
  der  Regalität  und  dessen  Verwertung  als  Einkommensquelle.
Langsam  reift  auch  der  Gedanke,  daß  auch  die  privilegierten
Klassen  in  Anspruch  genommen  werden  müssen,  um  so  mehr,  als
die  durch  dieselben  früher  geleisteten  Dienste  mit  der  Veränderung
des  Sta&ts-  und  Wirtschaftslebens  in  Wegfall  kommen.  Aber  diese
Beiträge  der  privilegierten  Klassen  dürften  weder  als  ordentliche
Einnahmsquellen  fungieren,  noch  dürften  dieselben  ohne  ihre  Zustimmung ­
  eingehoben  werden,  sonst  würden  dieselben  ja  ebensowenig
frei  sein  als  ihre  Leibeigenen.  Denn  seit  ältester  Zeit  wurde  an
der  Auffassung  festgehalten,  daß  die  Steuer  des  freien  Mannes
nicht  würdig  ist.  Darum  konnten  nur  die  Verbrauchssteuern  Wurzel
fassen,  die  nicht  persönlicher  Natur  sind,  ja  eben  deshalb  und  weil
sie  jeden  belasteten,  fanden  sie  weite  Verbreitung.  Die  ersten
Spuren  der  direkten  Steuer  sind  im  scutagium  und  tallagium  zu
finden,  welche  aber  nur  die  persönliche  Kriegsdienstleistung  vertraten. ­
  So  treten  in  die  Reihe  der  staatlichen  Einkünfte  die  Subsidien,
  welche  den  Charakter  der  direkten  Steuern  besaßen.  Aus
der  Bewilligung  dieser  Subsidien  durch  die  Ständevertretungen  entwickelte ­
  sich  der  konstitutionelle  Staat  und  sein  Haushalt.
Eine  wichtige  Forderung  des  modernen  Lebens  ist  die  ungestörte ­
  Entfaltung  des  Wirtschaftslebens  und  die  freie  Tätigkeit  der
Individuen.  Hieraus  folgt  die  Einschränkung  der  wirtschaftlichen
Tätigkeit  des  Staates  und  die  Überlassung  aller  wirtschaftlichen
Güterquellen  an  das  wirtschaftende  Individuum,  dem  vollständige
Freiheit  seiner  wirtschaftlichen  Tätigkeit  gesichert  wird.  Hieraus
folgt  dann  wieder  mit  Notwendigkeit  der  Satz,  daß  mit  der  Überlassung ­
  der  Güterquellen  an  das  Individuum  der  für  den  Staat  notwendige ­
  Gütervorrat  dem  Einkommen  des  Individuums  entnommen
werden  muß.  Bevor  aber  die  Staatswirtschaft  auf  dieser  Basis  sich
entwickelt,  vollzieht  sich  ein  peinliches  Übergangsstadium,  in  dem
der  Staat  mit  Kreditoperationen,  Geldverschlechterung,  Papiergeldausgabe ­
  sich  hilft,  da  diese  von  der  Zustimmung  der  Stände  nicht
abhängen.  Der  Entwicklungsgang,  den  uns  die  Geschichte  im  allgemeinen ­
  zeigt,  ist  folgender.  Die  ersten  Elemente  der  Besteuerung
sind  der  Mensch  und  der  Boden,  vorerst  ohne  Unterscheidung  ihrer
wirtschaftlichen  Bedeutung  als  Kopfsteuer  von  jedem  Individuum
iind  Grundsteuer  von  jedem  Besitz,  ohne  Rücksicht  auf  dessen
Wert.  Auch  die  später  hinzukommende  Vermögenssteuer  ist  noch
nicht  bedacht  auf  die  wirtschaftliche  Produktivität  des  Vermögens.
Langsam  wird  der  Unterschied  entdeckt,  welcher  sich  aus  der  Be-
            
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